Schweizer Pensionssystem bleibt stark
Im globalen Vergleich liegt das schweizerische Drei-Säulen-System weiterhin weit vorn. Doch laut dem Mercer-Index 2025 droht ohne Reformen ein schleichender Leistungsabbau.
Im globalen Vergleich liegt das schweizerische Drei-Säulen-System weiterhin weit vorn. Doch laut dem Mercer-Index 2025 droht ohne Reformen ein schleichender Leistungsabbau.
Dividenden, die eine gewisse Renditeschwelle übersteigen, könnten künftig in der Schweiz als Lohn gelten. Der Bundesrat will bei der nächsten AHV-Revision prüfen, das Gesetz entsprechend abzuändern, um Verluste bei den AHV-Beiträgen einzudämmen.
Jean-Luc Morchetti übernimmt per 1. Februar 2026 die Leitung der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf. Er folgt auf Adrien Dupraz, der die ZAS seit 2020 führte.
Nach dem Willen des Nationalrats soll es künftig keine lebenslangen Witwenrenten mehr geben. Auch der Ehepaar-Plafond soll laut der grossen Kammer fallen - jedenfalls bei neuen Renten.
Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder höhere Lohnbeiträge zur langfristigen Finanzierung der AHV finden in der Schweizer Bevölkerung nur wenig Unterstützung. Auf die grösste Zustimmung stiess in einer Umfrage eine Erhöhung der Bundessteuer auf hohe Einkommen.
Am ersten «Penso HR-Forum» standen praxisrelevante Inputs zu zwei brisanten HR-Themen auf dem Programm: Die Beschäftigung der Generation 50+ sowie Konflikte am Arbeitsplatz. Der Fokus auf Arbeitsrecht und Sozialversicherungen fand beim Premierenpublikum grossen Anklang.
Versicherte sollen ihre Dossiers von AHV und IV künftig digital einsehen können. Zum Beispiel können sie so ihre AHV-Rente provisorisch berechnen lassen. Oder sie können überprüfen, ob sie Beitragslücken haben und ob ihre Arbeitgeber die Beiträge ans Sozialwerk korrekt überwiesen haben.
Die 13. AHV-Rente soll allein mit einer höheren Mehrwertsteuer und ohne Lohnbeiträge finanziert werden. So hat es der Nationalrat entschieden. In trockenen Tüchern ist aber noch nichts, denn die Positionen beider Räte liegen weit auseinander.
Pensionierte Ehepaare sollen künftig zwei ganze AHV-Renten erhalten und nicht mehr höchstens das Anderthalbfache der Maximalrente. Damit will die zuständige Nationalratskommission das Anliegen der Initiative gegen die AHV-Heiratsstrafe aufnehmen und die AHV zeitgemässer machen.
Schweizerinnen und Schweizer sind in der Altersvorsorge für die Umsetzung neuer Lösungsansätze bereit. Eine Mehrheit bevorzugt etwa ein flexibles Rentenalter sowie eine stärkere Kapitaldeckung in der AHV.
Schweizerinnen und Schweizer sind eher dazu bereit, länger zu arbeiten, als in der Altersvorsorge Leistungskürzungen hinnehmen zu müssen. Das zeigt eine Umfrage, die im Juli im Auftrag des Krankenversicherers Groupe Mutuel und der Zeitung «Le Temps» durchgeführt wurde.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Finanzperspektiven der AHV und IV bis 2040 aktualisiert. Die erstmalige Auszahlung der 13. AHV-Rente führt ab 2026 demnach zu wachsenden negativen Umlageergebnissen in der AHV. Im Jahr 2035 beträgt das Umlagedefizit rund 4.2 Mrd. Franken. Für die IV wird in den kommenden Jahren mit einem jährlichen Umlagedefizit von rund 300 Millionen gerechnet.
Seit 2002 sind die Renten in der Schweiz um 16% geschrumpft. Zwar gibt es immer mehr Geld aus der AHV – ab 2026 wird die Rente sogar 13 Mal im Jahr ausbezahlt. Aber die Pensionskassen haben ihre Leistungen reduziert. Bei vielen ersetzen die Renten aus Pensionskasse und AHV nicht einmal die Hälfte des letzten Lohns. Der aktuelle Pensionierungs-Barometer des Vermögenszentrums zeigt auch: Überraschend viele Menschen glauben, dass sie ihre Pensionierung problemlos finanzieren können.
Ist der Ehepartner noch nicht im Pensionsalter, dürfen Erziehungsgutschriften bei der AHV-Rente der anderen Person nur zur Hälfte angerechnet werden. Dies hat das Bundesgericht im Fall einer Frau entschieden. Sie ging vor ihrem Mann in Pension und hatte ihr Arbeitspensum wegen der Kinderbetreuung gesenkt.
Die Vorsorge droht zum Sorgenkind zu werden. Zwar sind Technik und Online-Tools vorhanden. Trotzdem fehlen Übersicht, Verständlichkeit und gemeinsame, systemübergreifende Koordination. Die Fairplay-Studie 2025 und das Vorsorge-Symposium vom Juni 2025 zeigen: Die Prinzipien des Drei-Säulen-Systems greifen nicht (mehr), wie sie sollten.
«Stabilisieren» und «Modernisieren» sind die neuen Schlagworte der Reform AHV 2030. Mit Blick auf die bevorstehende Geldlücke handelt es sich primär um eine Finanzierungsrevision, die uns bald schmackhaft gemacht werden soll. Während ein höheres Referenzalter ausgeklammert wird, soll wacker länger gearbeitet werden. Die zusätzlichen Einnahmen werden alle belasten.
Die Finanzierung der 13. AHV-Rente gibt weiter zu reden. Die zuständige Nationalratskommission ist auf die entsprechende Vorlage eingetreten. Ob sie das Modell des Bundesrats oder jenes des Ständerats bevorzugt oder für ein eigenes Konzept plädiert, zeigt sich erst nach der Sommerpause.
Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf für eine Reorganisation der Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule. Die Risiken einer grundlegenden Reorganisation wären grösser als die möglichen Vorteile.
Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente sollen die Mehrwertsteuer und auch die Lohnbeiträge erhöht werden. Der Ständerat hat dazu als Erstrat ein Konzept bewilligt und dabei auch schon an eine Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe gedacht.
Die Reform AHV 21 trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Neben der finanziellen Stabilisierung der AHV sollte die Reform mehr Flexibilität für die Versicherten bringen. Wie erste Erfahrungen der Ausgleichskassen zeigen, wird der teilweise Vorbezug oder Aufschub der AHV-Rente bis jetzt kaum genutzt.
Der Bundesrat plant die nächste AHV-Reform ohne Erhöhung des Rentenalters. Aber er will darauf hinwirken, dass die Menschen länger erwerbstätig bleiben. Erste Stossrichtungen für eine Reform für die Jahre 2030 bis 2040 liegen vor.
Travail Suisse hat an seiner Delegiertenversammlung seine Unterstützung als Trägerorganisation der Familienzeit-Initiative bekräftigt. Ausserdem fordern die Delegierten die Gutheissung der ausgehandelten innenpolitischen Kompensationsmassnahmen für einen starken Lohnschutz sowie eine sichere und stabile Altersvorsorge.
Die AHV schliesst das Geschäftsjahr 2024 mit einem positiven Umlageergebnis von 2778 Millionen, die IV mit einem negativen Ergebnis von 19 Millionen und die EO mit einem positiven Ergebnis von 196 Millionen. Dank der guten Anlageperformance erzielten alle drei Ausgleichsfonds positive Resultate. Insgesamt führt dies zu positiven Betriebsergebnissen.
Die 13. AHV Rente und eine allfällige Aufhebung der Heiratsstrafe bei der AHV sollen mit einem gemeinsamen Konzept finanziert werden. Die zuständige Kommission des Ständerates will dafür in zwei Schritten die Mehrwertsteuer erhöhen und auch die Lohnbeiträge nach oben anpassen.
Der Bundesrat stärkt die Altersvorsorge für Personen mit tiefen Löhnen. Zudem verbessert er die Lage von Selbstständigen, die ihre Tätigkeit aufgeben. Für Kunst- und Medienschaffende mit kurzen Arbeitseinsätzen und wenig Lohn hebt er die Befreiung von der AHV-Beitragspflicht auf. Die Neuerungen gelten ab dem 1. Januar 2026.
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