Gebäudetechniker können früher in den Vorruhestand gehen
Beschäftigte der Gebäudetechnik-Branche können ab 2027 ab dem 60. Altersjahr in den Vorruhestand gehen. Darauf haben sich die Sozialpartner suissetec, Unia und Syna im neuen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt.