Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause: Pauschale auch für zeitweise zu Hause lebende Personen
Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen, die zeitweise im Heim oder Spital und zu Hause leben, haben ebenfalls Anspruch auf die vom Parlament im Sommer beschlossenen Leistungen für Hilfe und Pflege zu Hause. Die Leistungen werden in Form einer Pauschale vergütet, die anteilsmässig zur zu Hause verbrachten Zeit berechnet wird.