Knapp die Hälfte der Arbeitnehmenden haben flexible Arbeitszeiten
2023 profitierten 47.7% der Arbeitnehmenden von flexiblen Arbeitszeiten und knapp zwei von fünf leisteten zumindest gelegentlich Heimarbeit.
In der Schweiz registrierten im Jahr 2019 insgesamt 73.9% der Arbeitnehmenden ihre Arbeitsstunden. In der EU ist dies bei knapp drei von fünf Arbeitnehmenden der Fall (58.1%). Die automatische Registrierung der Arbeitsstunden ist in der EU mehr als doppelt so stark verbreitet wie in der Schweiz (32.8% der Arbeitnehmenden gegenüber 13.4%), hierzulande erfassen dafür dreimal mehr Arbeitnehmende ihre Stunden manuell selber (53.1% gegenüber 15.8%). Während 6.9% der Arbeitnehmenden in der Schweiz lediglich ihre Anwesenheit erfassen, beläuft sich dieser Wert im gesamteuropäischen Schnitt auf 19.6%. Rund ein Fünftel der Arbeitnehmenden registriert weder die Arbeitsstunden noch die Anwesenheit (Schweiz: 19.1%; EU: 22.3%).
Im Jahr 2019 war die Arbeitszeit bei 49.2% der Erwerbstätigen in der Schweiz vorgegeben (EU: 60.1%). 36.8% der Erwerbstätigen konnten mit gewissen Einschränkungen und die restlichen 14% vollständig frei über ihre Arbeitszeit entscheiden (EU: 21.3% bzw. 18.6%). In den nordischen Ländern und insbesondere in Finnland (29.9%) und Schweden (34.7%) sind die Arbeitszeiten vergleichsweise selten vorgeschrieben, während Ungarn, Litauen und Bulgarien diesbezüglich Anteile von knapp 80% aufweisen.
2019 verfügten 60.4% der Erwerbstätigen in der Schweiz über eine hohe Arbeitsautonomie, d.h. sie hatten einen grossen oder gewissen Einfluss sowohl auf den Inhalt als auch auf die Reihenfolge ihrer Aufgaben. Auf der Gegenseite hatten 13.5% der Erwerbstätigen wenig oder gar keinen Einfluss auf den Inhalt und die Reihenfolge ihrer Aufgaben. Gesamteuropäisch profitieren 50.6% der Erwerbstätigen von einer hohen Arbeitsautonomie, wobei die höchsten Werte in Island (76.4%), Portugal (75.5%) und Luxemburg (73.3%) festzustellen sind.
Im Jahr 2020 leisteten 5.5% der Arbeitnehmenden Arbeit auf Abruf. Dieser Anteil hat sich gegenüber 2010 kaum verändert (5.6%). Bei 45.8% dieser Arbeitnehmenden war ein Minimum an Arbeitsstunden garantiert. Bei den Arbeitnehmenden im Rentenalter (25%) und bei den 15- bis 24-Jährigen ist die Arbeit auf Abruf mit 9.8% überdurchschnittlich verbreitet (mittlere Altersgruppen: zwischen 4.4% und 5.1%).
Zwischen 2010 und 2020 ist die Wochenendarbeit zurückgegangen. Arbeiteten 2010 insgesamt 22.5% der Erwerbstätigen regelmässig samstags und 11.3% regelmässig sonntags, waren es im Jahr 2020 18.2% bzw. 9.3%. Frauen leisten öfter Wochenendarbeit als Männer (samstags: 20.7% gegenüber 16.1%; sonntags: 10.3% gegenüber 8.4%). Personen im Rentenalter (samstags: 26.7%; sonntags: 15.8%) und 15- bis 24-Jährige (samstags: 24.3%; sonntags: 10.6%) arbeiten häufig am Wochenende. Ebenfalls hohe Anteile an Wochenendarbeit sind in den Wirtschaftsbranchen «Land- und Forstwirtschaft» (samstags: 64.7%; sonntags: 47.7%) sowie im Gastgewerbe (samstags: 50.6%; sonntags: 35%) vorzufinden.
Ein Viertel der Erwerbstätigen leistete 2019 zumindest gelegentlich Teleheimarbeit (24.6%), d.h. mindestens einmal in den vier Wochen vor der Befragung. Im Jahr 2020, das von der Corona-Pandemie und den dazugehörigen Schutzmassnahmen geprägt war, belief sich der entsprechende durchschnittliche Jahreswert auf 34.1%, wobei für das 2. und das 4. Quartal Spitzenwerte zu vermerken sind (39.7% bzw. 37.3%).
Die Teleheimarbeit war 2020 in der Branche «Information und Kommunikation» am stärksten verbreitet (76.3%; 2. Quartal: 84%; 4. Quartal: 82.5%), gefolgt vom «Kredit- und Versicherungsgewerbe». Auch in den Branchen «Erziehung und Unterricht» und «Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen» leisteten im Jahresdurchschnitt 2020 mehr als 50% der Erwerbstätigen zumindest gelegentlich Teleheimarbeit. (gg/BFS)
2023 profitierten 47.7% der Arbeitnehmenden von flexiblen Arbeitszeiten und knapp zwei von fünf leisteten zumindest gelegentlich Heimarbeit.
Die Wahl der Vorsorgelösung ist für Arbeitgebende mehr als eine Pflichtübung. Sie ist ein Ausdruck von Unternehmenskultur, Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Verantwortung. Unternehmen müssen sich entscheiden zwischen Kostenoptimierung und Arbeitgeberattraktivität. Unterschiede gibt es je nach Branche, Internationalität, Region, Firmengrösse, Entwicklungsstand und hierarchischer Struktur.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch