
Unerlaubte Konkurrenzierung durch den Arbeitnehmer – was tun?
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Arbeitgeber, die durch Arbeitnehmer während oder nach Abschluss des Arbeitsverhältnisses in unzulässiger Weise konkurrenziert werden?
Die Ermittlungen seien durch Hinweise aus dem Umfeld eines im Rheintal wohnenden 51-jährigen Portugiesen ausgelöst worden, teilte die St. Galler Staatsanwaltschaft am Montag mit. Er soll der Drahtzieher eines gross angelegten Versicherungsbetrugs gewesen sein.
Die Betrugsmasche funktionierte laut Anklage folgendermassen: Der Portugiese habe - teilweise mit frisierten Lebensläufen - Personen aus seinem Freundes- Familien- und Bekanntenkreis in der Schweiz, Deutschland und Portugal rekrutiert und ihnen Stellen bei Personalvermittlungsbüros in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein beschafft.
Jobs in der Baubranche
Er richtete auf den Namen dieser Kollegen ein Bankkonto sowie eine E-Mailadresse für die Kommunikation mit Versicherungen, Ärzten und Arbeitgebern ein. Weiter habe er ihre Unterbringung sowie die Fahrten zu den Arbeitseinsätzen - vor allem in der Baubranche - und anschliessend zu Ärzten und Gesundheitseinrichtungen organisiert.
Kurz nach Stellenantritt täuschten die Kollegen laut Staatsanwaltschaft jeweils Verletzungen bei Arbeitsunfällen vor und beantragten danach Taggelder bei der zuständigen Unfallversicherung. Dabei hätten sie "eine völlige Arbeitsunfähigkeit" simuliert.
Es seien meistens Verletzungen am Bewegungsapparat angegeben worden, erklärte Leo-Philippe Menzel, Sprecher der St. Galler Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Wenn Mediziner nach Untersuchungen an der Arbeitsunfähigkeit gezweifelt hätten, sei auch einmal der Arzt gewechselt worden.
Im vorzeitigen Strafvollzug
Von den Taggeldern der Unfallversicherungen habe der Portugiese die Mittäter mit Beträgen zwischen 1000 und 2000 Euro für die Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit entschädigt.
Vier Versicherungen hätten innerhalb von drei Jahren Beiträge in der Höhe von 575'000 Franken ausbezahlt. Davon habe der Portugiese mindestens 343'000 Franken für sich beansprucht. Von diesem Geld seien in der Schweiz und in Portugal rund 50'000 Franken beschlagnahmt worden, heisst es in der Mitteilung.
Vor dem Kreisgericht Rheintal fordert die Staatsanwaltschaft für den Drahtzieher eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, dazu einen Landesverweis von 14 Jahren. Der 51-Jährige befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Alle Beteiligten seien geständig, sagte Menzel. Vorgesehen ist deshalb ein abgekürztes Verfahren. Für die Mittäter fordert die Anklage bedingte Freiheitsstrafen und Landesverweise. Für sie wird es separate Verfahren geben. (sda)
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