Sozialversicherungen

Information zu den EL können verbessert werden
Ergänzungsleistungen (EL) AHV Informationspflicht

Information zu den EL können verbessert werden

09.12.2025

Menschen, die mit ihrer AHV- oder IV-Rente und mit anderem Einkommen oder Vermögen ihre minimalen Lebenskosten nicht decken können, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) hat analysiert, wie die Kantone über die EL informieren und wie das Anmeldeverfahren abläuft. Die Studie macht Vorschläge, wie die Information und Unterstützung für die Versicherten verbessert werden können.

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