Schweizer Rentner stehen im internationalen Vergleich am besten da
Pensionären geht es in keinem Land so gut wie der Schweiz. Das Land hat im «Global Retirement Index 2024» Norwegen auf den 2. Platz verdrängt, vor Island.
Pensionären geht es in keinem Land so gut wie der Schweiz. Das Land hat im «Global Retirement Index 2024» Norwegen auf den 2. Platz verdrängt, vor Island.
Für Arbeitnehmende zwischen 20 und 65 ist Solidarität in der Vorsorge wichtig, insbesondere in der AHV ist sie stark ausgeprägt. Doch auch in der 2. Säule ist sie gross. Dies zeigt eine Studie der Hochschule Luzern.
Trotz einer Erhöhung der Krankenkassenprämien um 6.6% in 2023 verzeichneten die Versicherer einen Gesamtverlust von 1.2 Mrd. Franken, der durch Reserven ausgeglichen wurde. Der Trend setzt sich auch zu Beginn des Jahrs 2024 fort, da die Gesundheitskosten weiterhin stark ansteigen. So wird für 2025 ein durchschnittlicher Anstieg von rund 7% erwartet.
SVP-Parlamentarierinnen nehmen einen neuen Anlauf, um die Krankenkassen-Franchise zu erhöhen. Sie verlangen mit Motionen, dass die Franchise die aktuelle Kostensituation in der Grundversicherung besser abbildet. Der Bundesrat ist einverstanden damit.
Neun von zehn Personen in der Schweiz bezahlen laut einer Befragung der Universität Luzern in diesem Jahr eine höhere Krankenversicherungsprämie als im Vorjahr, bei den Sachversicherungen jede zweite Person. Dennoch wechselte nur ein geringer Teil zu einem günstigeren Angebot.
Fast drei Viertel der 32000 Spitaleintritte im vergangenen Jahren sind aufgrund von Freizeitunfällen erfolgt. Besonders beim Velofahren, Fussballspielen und Skifahren kam es zu Unfällen.
Die Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge sollen auch 2025 zu mindestens 1.25% verzinst werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) dem Bundesrat.
Die Mindestansätze der Kinder- und Ausbildungszulagen werden per 1. Januar 2025 angehoben. Die Kinderzulage wird von 200 auf 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat erhöht. Es handelt sich um die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009.
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2.9% erhöht. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat beschlossen. Damit steigt die Minimalrente der AHV/IV von 1225 auf 1260 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.
Trotz des Fehlers des Bundes bei der AHV-Berechnung wollen Schweizerinnen und Schweizer nicht erneut über die Erhöhung des Rentenalters von Frauen abstimmen. Da zeigt eine Umfrage, die am Freitag von der Tageszeitung «Le Temps» veröffentlicht wurde.
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