Nationalrat will Ehepaar-Plafond in der AHV abschaffen
Nach dem Willen des Nationalrats soll es künftig keine lebenslangen Witwenrenten mehr geben. Auch der Ehepaar-Plafond soll laut der grossen Kammer fallen - jedenfalls bei neuen Renten.
Gemäss Motionstext soll im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert werden, dass sich die Einführung von Massnahmen zur Senkung der Gesundheitskosten ab dem Folgejahr «in verhältnismässiger und systematischer Weise» auf die Prämien auswirkt. Zudem soll der Kontroll- und Aufsichtsauftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz erweitert werden.
Motionär Vincent Maitre (Mitte) stört sich daran, dass die Prämien im vergangenen Jahrzehnt stark gestiegen seien, obwohl Kostendämpfungsmassnahmen Einsparungen von über 2 Mrd. Franken ermöglicht hätten. «Unsere Mitbürger zahlen mehr, und vor allem schneller, als das Kostensystem wächst.»
Der Prämienzahler müsse künftig auf seiner individuellen Rechnung die konkrete Wirkung der Massnahmen feststellen können, forderte Maitre. Seine Motion wurde von Nationalratsmitgliedern aller Fraktionen unterstützt. Diese geht nun an den Ständerat.
Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider wies in ihrer Stellungnahme zum Vorstoss hin, dass es heikel, schwierig oder gar unmöglich sei, die Auswirkungen von Sparmassnahmen auf das Folgejahr mit Sicherheit zu kennen. Die erhofften Einsparungen hingen von der Umsetzung durch alle Akteure des Gesundheitssystems ab. «Im Kern sage ich Ja zum Vorstoss, aber ich befürchte, dass dies ein Versprechen wäre, das wir nicht halten können.» (sda)
Nach dem Willen des Nationalrats soll es künftig keine lebenslangen Witwenrenten mehr geben. Auch der Ehepaar-Plafond soll laut der grossen Kammer fallen - jedenfalls bei neuen Renten.
IV-Gutachten mit gravierenden Mängeln sollen neu beurteilt werden können. Das fordern die eidgenössischen Räte mit einer Motion, die nun zur Umsetzung an den Bundesrat geht. Sie reagieren damit auf zweifelhafte Gutachten der Pmeda AG.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch