Pandemie wirkte 2020 kostendämpfend auf Gesundheitsausgaben
Die Coronavirus-Pandemie hat sich im letzten Jahr insgesamt kostendämpfend auf die Gesundheitsausgaben ausgewirkt. Das ergab die Krankversicherungsstudie Schweiz.
Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass eine Anzeige gegen den einstigen Mitte-Regierungsrat eingegangen sei. Von wem die Anzeige stammt, gab Kopp nicht bekannt.
Die «Luzerner Zeitung» hatte am Dienstag berichtet, dass die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Luzerner Kantonsrats eine Strafanzeige gegen Graf eingereicht habe. Die AKK reagierte bis am Dienstagmittag nicht auf eine entsprechende Mailanfrage von Keystone-SDA.
Wie die Staatskanzlei am Montag mitgeteilt hatte, trat Graf per sofort von seinem Posten als Verwaltungsratspräsident des WAS zurück. Er hatte diesen seit 2019, als das WAS seinen Betrieb aufnahm, inne. Graf war damals noch Regierungsrat und Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern.
Als Grund für den abrupten Rücktritt von Graf wurden unüberbrückbare Differenzen im Verwaltungsrat bezüglich der Führung genannt. Die Finanzkontrolle hatte aber bei einer Überprüfung auch festgestellt, dass möglicherweise strategische und operative Aufgaben vermischt wurden und Graf sich selbst Aufträge erteilt haben könnte.
Der Regierungsrat will mehr zu den Problemen im Verwaltungsrat des WAS wissen. Er gab deswegen eine externe und unabhängige Untersuchung in Auftrag, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Von den politischen Parteien reagierte bislang die SP auf die Vorkommnisse im WAS. Sie reichte eine dringliche Anfrage ein, um mehr zu dem konkreten Fall und zur Kontrolle von ausgelagerten Kantonsbetrieben wie dem WAS in Erfahrung zu bringen. (sda)
Die Coronavirus-Pandemie hat sich im letzten Jahr insgesamt kostendämpfend auf die Gesundheitsausgaben ausgewirkt. Das ergab die Krankversicherungsstudie Schweiz.
Das Segment der sogenannten 1e-Pläne ist in rasantem Wachstum begriffen. Das Vorsorgemodell ist seit 2006 in Art. 1e BVV 2 reglementiert. 1e-Pläne sind über-überobligatorische Versicherungen, nur für Lohnanteile über 127 980 Franken (Status 2020; ab 2021 129 060 Franken). Der Versicherte kann aus unterschiedlichen Anlagestrategien wählen und muss das Altersguthaben als Kapital beziehen.
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