Krankenkassenprämien steigen 2023 um 5%
Die Krankenkassen dürften gemäss Comparis-Prognosen im Jahr 2023 ihre Prämien durchschnittlich um 5% anheben. Für diesen Prämienschock sei der politisch angeordnete Abbau ihrer Reserven verantwortlich.
Die Resultate des vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Auftrag gegebenen Forschungsberichts «Analyse der Preise und der Qualität in der Hörgeräteversorgung» lassen auf eine weiterhin bestehende Marktintransparenz zurückschliessen. Die Hörgeräteträgerinnen und -träger sind zu wenig informiert und agieren zu wenig preisbewusst. Aktuell werden zur Beantwortung eines Postulats Anpassungen für den gesamten Hilfsmittelbereich untersucht. Dabei werden auch die Hörgeräteversorgungen evaluiert. Auf der Basis des Postulatsberichts wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.
Die Studie untersucht, wie sich die Kosten der Hörgeräteversorgung (Gerät und Dienstleistungen) seit Mitte 2011 entwickelt haben. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Vergütung durch IV bzw. AHV mit Pauschalen eingeführt. Vorher waren die Versorgungen nach einem grosszügigeren Tarifsystem abgegolten worden, was aber im Vergleich zu umliegenden und anderen europäischen Ländern als deutlich zu teuer kritisiert worden war.
Das BSV erwartete, dass das neue System den Wettbewerb im Hörgerätemarkt stärken würde, weil sich die Versicherten mit der zur Verfügung stehenden Pauschale intensiver für kostengünstigere Geräte interessieren würden. Dadurch würden die Preise der Geräte und der Dienstleistungen sinken und die Sozialversicherungen würden finanziell entlastet, ohne dass die Qualität der Hörgeräteversorgungen zurückginge. Das neue System sollte auch die Selbstbestimmung der Hörgerätetragenden als Konsumentinnen und Konsumenten erhöhen.
Kurz nach dem Wechsel des Vergütungssystems wurden bereits zwei Studien durchgeführt. Diese zeigten damals, dass die Qualität der Versorgung mit Hörgeräten unverändert hoch geblieben war. Die neue Studie stellt nun fest, dass die Qualität der Hörgeräte aufgrund des technischen Fortschritts weiter verbessert wurde, was sich in einer höheren Tragerate, einer nochmals gewachsenen Zufriedenheit mit den Geräten und den Versorgungsdienstleistungen sowie einer subjektiv festgestellten verbesserten Integration ins Berufs- wie Alltagsleben niederschlägt. Auch die Qualität von Geräten im Tiefpreissegment ist besser als vor zehn Jahren. Man kann heute davon ausgehen, dass mit der Pauschale der IV oder der AHV nach wie vor eine bedarfsgerechte Versorgung bezahlt werden kann.
Umso mehr erstaunt, dass sich die Kosten für IV-Versorgungen heute wieder auf demselben Niveau wie im Tarifvertragssystem bewegen. Gemäss den früheren Studien waren die Versorgungskosten im IV-Bereich zunächst um ca. 6% gesunken. Offenbar wählen die erwachsenen IV-Versicherten nach wie vor teure oder sogar noch teurere Geräte: Nur rund 5% von ihnen entscheiden sich für eine zuzahlungsfreie Hörgeräteversorgung.
Die Krankenkassen dürften gemäss Comparis-Prognosen im Jahr 2023 ihre Prämien durchschnittlich um 5% anheben. Für diesen Prämienschock sei der politisch angeordnete Abbau ihrer Reserven verantwortlich.
Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung genehmigt. Mit dieser Anpassung soll der Zuschlag für die ratenweise Zahlung der Unfallversicherungsprämien an die veränderten Marktverhältnisse angepasst werden. Damit werden die Arbeitgeber entlastet. Die Änderung wird per 1. Januar 2023 in Kraft treten.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch