Mit dem neuen Gesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen - kurz Biss - sollen Versicherte beispielsweise ihre AHV-Rente provisorisch berechnen lassen können. Oder sie sollen überprüfen können, ob sie Beitragslücken haben und ob ihre Arbeitgeber die Beiträge ans Sozialwerk korrekt überwiesen haben.
Das Digitalisierungsvorhaben war in der grossen Kammer weitgehend unbestritten. Die Fraktionen von SP, Mitte, FDP, Grünen und GLP sagten Ja dazu. Es handle sich um ein längst überfälliges Gesetz, lautete der Tenor. Die Vorlage schaffe einen zeitgemässen digitalen Zugang zu Leistungen der Sozialversicherungen, sagte Kommissionssprecher Thomas Rechsteiner (Mitte). Für Versicherte sei die Nutzung freiwillig. Der analoge Zugang zu Dossiers bleibe kostenlos.
Warnung vor «neuem IT-Abenteuer»
Kritik gab es von der SVP. Sie warnte vor einer Zentralisierung der IT-Systeme und sah Umsetzungsprobleme. Die kantonalen Ausgleichskassen stünden dem Projekt kritisch gegenüber. «Wir
sollten uns nicht auf ein neues IT-Abenteuer einlassen», sagte Thomas de Courten (SVP). Dass Versicherte schnell, einfach und sicher übers Internet auf Daten zugreifen könnten, sei auch mit einem automatischen Informationsausgleich zwischen den Kantonen möglich, gab Thomas Aeschi (SVP) zu bedenken. «Sie sind wieder einmal daran, ein Gesetz zu beschliessen, das niemand in der Bundesverwaltung so richtig will», so Andreas Glarner (SVP).
Léonore Porchet (Grüne) hielt dagegen, dass die Kantone das Digitalisierungsprojekt nicht grundsätzlich ablehnten. Sie wollten lediglich kein Spezialgesetz. Andri Silberschmidt (FDP) verteidigte dieses «schlanke Bundesgesetz». Langfristig ermögliche dieses, Kosten einzusparen.
Einsparungen dank Digitalisierung
Kosten wird die Einrichtung der neuen Plattform 15 Mio. Franken. Für den Betrieb muss jährlich mit Ausgaben von rund 1.5 Mio. Franken gerechnet werden, wie es in der Botschaft zur Vorlage heisst. Tragen werden diese die Ausgleichsfonds von AHV, IV und EL. Gleichzeitig entlastet die Digitalisierung die Ausgleichsfonds. Heute gäben diese alleine für Posttaxen jedes Jahr 25 Mio. Franken aus, sagte Baume-Schneider bei der Vorstellung des Vorhabens im vergangenen September. Dem Bundesbudget würden die Kosten für die AHV- und IV-Digitalisierung nicht angelastet.
Die Plattform soll frühestens 2028 verfügbar sein. Wer seine Daten sehen will, muss sich mit einer vom Bundesrat anerkannten E-Identität anmelden. Während Versicherte wählen können, ob sie die Plattform nutzen oder nicht, sind Durchführungsstellen und Versicherungen künftig zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
Umstrittene Ausweitung
Das Parlament forderte mit Motionen, dass nicht nur für die 1. Säule die elektronische Kommunikation eingeführt werden sollte, sondern für noch für weitere Sozialversicherungen. Der Bundesrat dehnte die Pflicht zur elektronischen Kommunikation auf andere Versicherer aus, unter anderen auf Kranken- und Unfallversicherungen.
Der Nationalrat beschloss auf Antrag einer Kommissionsminderheit und gegen den Willen des Bundesrats, dass die Unfallversicherung und Militärversicherung auch Zugriff auf die Daten der neuen E-Plattform erhalten sollen. Heute muss jeder Datenaustausch zwischen AHV, IV, Unfallversicherung und Militärversicherung im Einzelfall begründet und angefragt werden. Das sei ineffizient und fehleranfällig, so der Tenor in der grossen Kammer.
Bundesrätin Baume-Schneider warnte vor dieser Ausweitung. «Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich dabei teilweise um besonders sensible Daten handelt.» Sie plädierte stattdessen für einen gezielten und nachvollziehbaren Datenaustausch zwischen den Stellen.
Als Nächstes ist der Ständerat am Zug. (sda)