Pflichten des Arbeitgebers

Donnerstag, 19. März 2026 - Hans-Ulrich Stauffer
In der 2. Säule treffen drei zentrale Player aufeinander: ­Arbeit­geber, Arbeit­nehmer und Vorsorgeeinrichtung (VE). Allen kommt eine eigene Rolle zu. ­Der Arbeitgeber hat drei wesentliche Pflichten: Er muss für einen Anschluss an eine VE sorgen, die Arbeitnehmer versichern und Beiträge leisten.
Die Pflicht des Arbeitgebers, sich einer Vorsorgeeinrichtung (VE) anzuschliessen, stellt einen Eckpfeiler des Obligatoriums der beruflichen Vorsorge dar. Dieser Grundsatz steht in Art. 11 Abs. 1 BVG. Er verpflichtet den Arbeitgeber, entweder selber eine VE zu gründen oder sich einer bestehenden anzuschliessen. Aus dieser «Grundpflicht des Arbeitgebers» – wie es der Bundesrat 1977 in der Botschaft zum geplanten Gesetz umschrieb – leiten sich alle anderen Pflichten ab: <li ...
Kurzabonnement Penso
Jetzt ganz einfach weiterlesen
  • Unbeschränkter Zugang zu allen Inhalten auf penso.ch auf all Ihren Geräten
  • 1 Print-Ausgabe
  • Zeitschrift als E-Paper lesen
CHF 25.–
ABONNIEREN
Sie haben Penso bereits abonniert?

Dossiers

Zum Fokus

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf