PK-Leistungen erfolgreich kommunizieren

Donnerstag, 19. März 2026 - Nicole A. M. Gisler
Die Beiträge zur beruflichen Vorsorge sind ein wesentlicher Lohnbestandteil. Während Unternehmen in Boni, Homeoffice oder Mobilitätsangebote investieren, spielen die Pensionskassenleistungen für die Mitarbeitenden oft keine ­entscheidende Rolle. Dabei bieten sie beträchtliches Differenzierungspotenzial. Wer seine Vorsorgelösung bewusst gestaltet und verständlich kommuniziert, stärkt seine Position im Wettbewerb um Fachkräfte.

Die 2. Säule sichert Mitarbeitende im Alter, bei Invalidität sowie ihre Angehörigen im Todesfall ab. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) definiert die Mindestleistungen und legt fest, wer obligatorisch zu versichern ist und welcher Teil des Lohns dafür einbezogen wird (siehe Tabelle).

Über das Minimum hinaus – Leistungen und Gestaltungsspielraum

Versicherungspflichtig sind Mitarbeitende, deren AHV-pflichtiger Jahreslohn die Eintrittsschwelle überschreitet. Nachfolgende Beispiele mit einer umhüllenden Vorsorgelösung und einer BVG-Minimallösung zeigen, dass der versicherte Lohn stark variieren kann.

Beispiel 1: Teilzeitpensum mit Jahreslohn von 30000 Franken (siehe Grafik Seite 50). Der Lohn liegt über der Eintrittsschwelle und ist BVG-pflichtig. Der BVG-pflichtige versicherte Lohn muss im Minimum dem Mindestbetrag von 3780 Franken entsprechen. Bei einer umhüllenden Vorsorgelösung mit Berücksichtigung des gesamten Überobligatoriums könnte jedoch der gesamte Lohn von 30000 Franken versichert werden.

Beispiel 2: Vollzeitpensum mit Jahreslohn von 100000 Franken. Auch dieser Lohn ist BVG-pflichtig. Da der koordinierte Lohn auf maximal 64260 Franken begrenzt ist, ist nur dieser Höchstbetrag BVG-pflichtig zu versichern. Bei einer umhüllenden Vorsorgelösung mit Berücksichtigung des gesamten Überobligatoriums könnte jedoch der gesamte Lohn von 100000 Franken versichert werden.

Kennzahlen im Überblick

  2026 (in CHF)
Eintrittsschwelle 22680
Koordinationsabzug 26460
Min. koordinierter Lohn* 3780
Max. koordinierter Lohn* 64260

*Koordinierter Lohn (= AHV-pflichtiger Lohn abzüglich Koordinationsbetrag)

Sowohl bei tieferen als auch bei höheren Einkommen ist der versicherte Lohn im Obligatorium begrenzt. Genau hier entsteht Spielraum für überobligatorische Lösungen. Viele Unternehmen gehen bewusst über das gesetzliche Minimum hinaus, etwa durch die Versicherung zusätzlicher Lohnbestandteile, einen reduzierten Koordinationsabzug oder höhere Sparbeiträge.

Flexibilität für unterschiedliche Lebensphasen

Moderne Vorsorgelösungen berücksichtigen, dass Erwerbsbiografien heute vielfältig verlaufen. Wahlpläne mit unterschiedlichen Sparmöglichkeiten, attraktive Versicherungsmodelle für Teilzeitmitarbeitende sowie interessante Teilpensionierungsmöglichkeiten im Unternehmen eröffnen individuelle Gestaltungsspielräume (siehe auch Artikel Lüthy/Erni: Strategisches Instrument der Personalpolitik).

Flexibilität signalisiert Vertrauen und Eigenverantwortung und wird so zu einem zentralen Element einer zeitgemässen und attraktiven Arbeitgeberpositionierung.

Risikoleistungen als Ausdruck von Fürsorge

Risikoleistungen rücken oft erst im Ernstfall ins Bewusstsein der Mitarbeitenden. Im Überobligatorium lassen sie sich flexibel an unterschiedliche Familienmodelle anpassen, etwa durch die Möglichkeit einer Lebenspartnerrente oder durch eine individuell gestaltbare Begünstigtenordnung (siehe Artikel Sozialversicherungen: 7 Tipps im Trauerfall).

Auch Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen können unabhängig vom angesparten Altersguthaben festgelegt werden, zum Beispiel als Prozentsatz des versicherten Lohns. So entsteht ein verlässlicher Schutz, der sowohl Mitarbeitende mit verschiedenen Familienkonstellationen als auch Personen mit Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüchen oder anderen nichtlinearen Erwerbsbiografien absichert.

Solche Lösungen berücksichtigen die Vielfalt heutiger Lebensentwürfe, signalisieren Verantwortung und stärken das Sicherheitsgefühl der Mitarbeitenden.

Arbeitgeberbeiträge als Vorteil sichtbar machen

Gesetzlich muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge übernehmen. Viele leisten jedoch bewusst mehr. Wird dieser (Mehr-)Beitrag transparent ausgewiesen – etwa in einer Gesamtvergütungsübersicht –, verändert sich auch die Wahrnehmung für die Mitarbeitenden. Die PK-Leistungen können damit von den Mitarbeitenden als substanzieller Bestandteil ihres Gesamtlohns wahrgenommen werden.

Transparenz macht PK-Leistungen sichtbar und kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.

Anlagestrategie als entscheidender Faktor

Bei der Wahl einer Vorsorgelösung lohnt es sich, die Anlagestrategie der Vorsorgeeinrichtung genau zu prüfen. Sie beeinflusst unter anderem, wie die Altersguthaben verzinst werden und ob freiwillige Zusatzleistungen möglich sind. Eine breit diversifizierte und in Bezug auf die Rendite und Risiken ausgewogene Anlagestrategie erlaubt es, Chancen zu nutzen, Verlustrisiken zu begrenzen und gleichzeitig stabile und attraktive Erträge zu erzielen. Zudem gewinnt die Berücksichtigung der ESG-Kriterien von Umwelt (Environmental), Sozialem (Social) und guter Unternehmensführung (Governance) zunehmend an Bedeutung, insbesondere für jüngere Generationen.

Für Arbeitgebende bedeutet dies: Wer eine Vorsorge­lösung mit durchdachter Anlagestrategie wählt und transparent kommuniziert, steigert den wahrgenommenen Wert der Vorsorgeleistungen für die Mitarbeitenden. Eine klare Anlagestrategie mit soliden Renditeerwartungen macht die Möglichkeiten der Verzinsung der Altersguthaben, der Ertragsverteilung und der Berücksichtigung von ESG-Kriterien greifbarer. Letztlich entscheidet der Stiftungsrat über die konkrete Verteilung der Erträge, doch eine solche Strategie stärkt die Vorsorge als Instrument zur Bindung von Mitarbeitenden und zur Positionierung des Unternehmens im Wettbewerb um Fachkräfte.

Vorsorge erfolgreich auch digital kommunizieren

Die Wertschätzung für den Arbeitgeber steigt, je offener und verständlicher seine überobligatorischen PK-Leistungen gegenüber den Mitarbeitenden kommuniziert werden. Begriffe wie «Umwandlungssatz» oder «koordinierter Lohn» sind a priori abstrakt und für den Mitarbeitenden wenig greifbar. Es sollte darauf geachtet werden, dass Mitarbeitende nachvollziehen können, wie viel Altersguthaben sie aufbauen, welche Renten- oder Todesfallleistungen ihnen bzw. ihren Angehörigen zustehen und wie Verzinsung sowie Sparbeiträge ihre Vorsorgesituation beeinflussen.

Transparente Kommunikation schafft Vertrauen und Wertschätzung. Sie macht den Nutzen überobligatorischer PK-Leistungen greifbar. Vorsorge über das Minimum hinaus bedeutet daher nicht nur höhere Leistungen, sondern auch verständlich, nachvollziehbar und strategisch wirksam gestaltete Kommunikation.

Digitale Kommunikationsinstrumente können die Informations- und Sensibilisierungsarbeit im Bereich der beruflichen Vorsorge unterstützen. Viele Pensionskassen bieten entsprechende Lösungen bereits an. Arbeitgebende haben die Möglichkeit, diese Instrumente in ihre eigenen Kommunikationsstrategien zu integrieren.

Digitale Assistenten, Chatbots und spezialisierte Pensionskassen-Portale können ein attraktives Umfeld für Mitarbeitende bieten, sich zu sämtlichen PK-Leistungsthemen zu informieren, und bieten dem Leistenden gewisse Steuerungsmöglichkeiten.

Resümee

PK-Leistungen sind weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie sind Ausdruck von Wertschätzung, Fürsorge und langfristiger Bindung. Unternehmen, die ihre überobligatorischen PK-Leistungen aktiv kommunizieren, schaffen Transparenz und Vertrauen bei ihren Mitarbeitenden. Im Wettbewerb um Talente sind überobligatorische PK-Leistungen und ihre Kommunikation ein nicht zu unterschätzender Faktor.

Take Aways

  • Die im BVG definierten Mindestleistungen begrenzen den obligatorisch versicherten Lohn, eröffnen Unternehmen jedoch erheblichen Gestaltungsspielraum im Überobligatorium.
  • Überobligatorische Lösungen ermöglichen eine bessere Absicherung sowohl bei Teilzeit- als auch bei Vollzeitkonstellationen und schaffen damit ein differenzierendes Instrument im Wettbewerb um Fachkräfte.
  • Flexible Wahlpläne, angepasste Risiko- und Hinterlassenenleistungen sowie Teilpensionierungsmodelle stärken die Arbeitgeberattraktivität, indem sie unterschiedliche Lebensphasen und Familienmodelle gezielt berücksichtigen.
  • Transparenz über (höhere) Arbeitgeberbeiträge und die Einbettung der PK-Beiträge in eine Gesamtvergütungsübersicht erhöhen die Wahrnehmung der Vorsorge als substanziellen Lohn­bestandteil.

Artikel teilen


Weitere Artikel zu diesem Dossier


Strategisches Instrument der Personalpolitik
Berufliche Vorsorge BVG Sozialversicherung Arbeitgebermarke Employer Branding

Strategisches Instrument der Personalpolitik

19.03.2026

Die Wahl der Vorsorgelösung ist für Arbeitgebende mehr als eine Pflichtübung. Sie ist ein Ausdruck von Unternehmenskultur, Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Verantwortung. Unternehmen müssen sich entscheiden zwischen Kosten­optimierung und Arbeitgeberattraktivität. Unterschiede gibt es je nach Branche, Internationalität, Region, Firmengrösse, Entwicklungsstand und hierarchischer Struktur.

Alle Fokus-Dossiers anzeigen

Dossiers

Zum Fokus

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf