Damit Hilfe nicht zur Rentenhypothek wird
Wer regelmässig Angehörige betreut, die auf diese Hilfe angewiesen sind, kann bei der AHV Betreuungsgutschriften beantragen. Diese werden in der Rentenberechnung berücksichtigt.
So stieg der Median des monatlich verfügbaren Äquivalenzeinkommens 2023 pro Person in der Schweiz von 4296 auf 4332 Franken an, wie einer aktuellen Erhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) zu entnehmen ist. Beim verfügbaren Äquivalenzeinkommen handelt es sich um das Einkommen nach staatlichen Transferleistungen wie Renten der AHV/IV und der beruflichen Vorsorge, Sozialleistungen und Taggelder.
Beim Primäreinkommen ohne Umverteilungen sank der Median leicht auf 5040 von 5118 Franken. Insgesamt verlaufe «die Entwicklung der beiden Einkommen weitgehend parallel», schreibt das BFS erklärend. Dies deute auf ein stabiles Umverteilungssystem hin.
Auch die Ungleichheit der Einkommen in der Schweiz hat sich nicht verändert. Auf Basis des sogenannten Gini-Koeffizienten lag das Niveau der Ungleichheit beim verfügbaren Äquivalenzeinkommen unverändert bei 0.3. Der Koeffizient geht dabei von 0 für absolute Gleichheit bis 1 für absolute Ungleichheit. Im europäischen Vergleich bewegt sich die Schweiz damit in etwa im Durchschnitt, wie Zahlen von Eurostat zeigen. Deutlich geringer ist die Ungleichheit in der Slowakei (0.22) und in Tschechien (0.24). Am anderen Ende des Spektrums finden sich die Türkei (0.45) und Bulgarien (0.38).
Das BFS vergleicht zudem die Unterschiede zwischen den einkommensstärksten 20% und den einkommensschwächsten 20%. Das durchschnittliche Einkommen inklusive Transferleistungen der reichsten 20% war dabei 4.7-mal so hoch wie dasjenige der ärmsten 20%. Auch dies liegt in etwa im europäischen Mittel.
Das BFS führt die Erhebung seit 2012 regelmässig durch. Im Fokus stehen eigenen Angaben zufolge «Fragen zur Polarisierung der Einkommen, zur Einkommensungleichheit vor und nach staatlichen Transfers und zum Lebensstandard im internationalen Vergleich.» (sda)
Wer regelmässig Angehörige betreut, die auf diese Hilfe angewiesen sind, kann bei der AHV Betreuungsgutschriften beantragen. Diese werden in der Rentenberechnung berücksichtigt.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Finanzperspektiven der AHV und IV bis 2040 aktualisiert. Die erstmalige Auszahlung der 13. AHV-Rente führt ab 2026 demnach zu wachsenden negativen Umlageergebnissen in der AHV. Im Jahr 2035 beträgt das Umlagedefizit rund 4.2 Mrd. Franken. Für die IV wird in den kommenden Jahren mit einem jährlichen Umlagedefizit von rund 300 Millionen gerechnet.
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