
Kein Rechenfehler bei AHV-Finanzperspektive
Den überhöhten Zahlen für die AHV-Finanzperspektive lag kein Rechenfehler zugrunde. Das ergab eine Administrativuntersuchung. Die düstere Perspektive des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) hatte mutmasslich Einfluss auf Volksabstimmungen.