Nicht zuletzt aufgrund dieser aufreibenden Erfahrung wurde ich in späteren beruflichen Stationen zu einer Verfechterin von pauschalen Teamzielen, sowohl unternehmensübergreifend in Form einer Gewinnbeteiligung der gesamten Belegschaft (auch in Form von Optionen oder Aktien) als auch in Verbindung mit Performance-Zielen einzelner Bereiche. Für die monetäre Anerkennung von aussergewöhnlichen individuellen oder Teamleistungen bevorzugte ich sogenannte Spot-Boni. Wenn es für Spot-Boni allerdings kein stringentes System zur Bestimmung der Bonushöhe im Verhältnis zur Leistung und zur Identifikation belohnungswürdiger Leistungen gibt, hängt schnell wieder der Haussegen schief: Ist der Rahmen für Spot-Boni nicht sauber definiert, sehen sich die Mitarbeitenden mit unklaren Massstäben konfrontiert. Dies kann zu Konflikten oder enttäuschten Erwartungen führen, vor allem dann, wenn der Bonus in derselben Form zu häufig wiederholt wird, was ihn auch arbeitsrechtlich in die Nähe eines geschuldeten Lohnanteils rückt.
Rahmenrichtlinien fĂĽr variable Lohnsysteme gestalten
Leistungsabhängige Provisions- oder Kommissionssysteme werden meistens – aber nicht immer – an ein Festgehalt angedockt. Variable Lohnanteile wie Prämien oder Zielvereinbarungen ergänzen ein Festgehalt.
Das Lohnsystem legt die Bemessungsgrundlage (z.B. Umsatz, Anzahl neu gewonnener Kunden, Gewinn vor Steuern und Abschreibungen oder andere Kennzahlen) fest. Empfehlenswert sind Angaben zum Referenzsystemen für vereinbarungsrelevante Kennzahlen, die aus systemtechnischen oder buchhalterischen Gründen in verschiedenen Systemen abweichend dokumentiert sein können.
Daneben muss festgehalten werden, wie in der Praxis Umsatz- oder andere Ziele vereinbart werden und für welche Berechnungszeiträume dies geschieht. Die Prozesse sollten transparent und zuverlässig umgesetzt werden können und auch entsprechend präzise beschreibbar sein (siehe dazu die Ausführungen von Urs Klingler).
Die Auszahlungsmodalitäten sollten ebenfalls festgelegt werden (monatlich, quartalsweise, jährlich, Umgang mit monatlichen Akontozahlungen auf eine erwartete Provision etc.). Es sollte aus der Vereinbarung auch ersichtlich sein, ob Teilzahlungen erfolgen, wenn die zugrundeliegenden Kennzahlen und Ziele nicht zu 100 % erreicht worden sind, und wie dann etwaige Teilzielerreichungen berechnet werden. Vor übermässiger Komplexität sei an dieser Stelle gewarnt. Die Provision oder der variable Lohnanteil kann von einer Individual- und/oder Teamleistung abhängig gemacht werden. Bei einem Provisionssatz gibt es Varianten: Er kann mit steigendem Umsatz konstant gleich bleiben oder sich progressiv oder degressiv entwickeln. Auch kann die Provisionierung ab einem Mindestumsatz oder bis zu einem Höchstumsatz limitiert werden. Welche Regelung jeweils sinnvoll ist, hängt mit der Vorhersagbarkeit des Geschäftsverlaufs zusammen und damit, ob dieser gleichmässig ist oder saisonal stark schwankt.
Sonderklauseln, die bei einem Ein- oder Austritt aus dem Unternehmen wirksam werden, gehören ebenfalls in ein Reglement. Hier wird geregelt, ab welchem Ein- bzw. bis zu welchem Austrittsmonat Mitarbeitende an der Provisions- oder Bonusregelung in welchem Ausmass teilhaben.
Gratifikationen, Boni, Sonderprämien oder Spot-Boni
Gratifikationen, Boni, Sonderprämien oder Spot-Boni sind in der Regel keine vertraglich vereinbarten Lohnbestandteile, weshalb sie aber nicht willkürlich erscheinen dürfen. Es sind transparente, interne Richtlinien und Entscheidungskriterien für Führungskräfte empfehlenswert, wie bereits oben zum Thema Spot-Boni ausgeführt.
Ansprüche aus regelmässig vereinbarten Boni und Gratifikationen sind aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht immer ganz eindeutig. Strittig ist hier die Frage, ob diese Gratifikations- oder Lohncharakter haben. Mehr dazu lesen Sie im Interview mit Emanuel Tschannen.
Lohnsysteme von der Stange?