
Rentnerin muss Sozialhilfe mit PK-Geld zurückzahlen
Eine 66-jährige Frau muss der Stadt Baden AG einen Teil der bezogenen Sozialhilfe aus ihrem Pensionskassen-Guthaben zurückzahlen. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Aargauer Verwaltungsgerichts bestätigt. Obwohl der Regierungsrat die umstrittene Praxis gestoppt hat, gilt in diesem Fall das alte Recht.