
Thurgauer wollte sich Ergänzungsleistungen erschleichen
Ein 68-jähriger Mann ist vom Thurgauer Obergericht wegen Betrugs verurteilt worden. Er verschwieg bei der Anmeldung von Ergänzungsleistungen einen Grossteil seines Vermögens.
Ein 68-jähriger Mann ist vom Thurgauer Obergericht wegen Betrugs verurteilt worden. Er verschwieg bei der Anmeldung von Ergänzungsleistungen einen Grossteil seines Vermögens.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Wirtschafts- und Finanzminister Giancarlo Giorgetti haben im Rahmen einer Videokonferenz eine Erklärung unterzeichnet. Demnach bleiben bis 25% Homeoffice ohne Folgen für den Grenzgänger-Status und die steuerliche Unterstellung.
Der Bundesrat lehnt einen Gesetzesentwurf für mehr Arbeitszeit-Flexibilität bei für Start-ups arbeitenden und finanziell an ihnen beteiligten Personen ab. Für ihn ist dieser von der Wirtschaftskommission des Nationalrats ausgearbeitete Entwurf unausgereift und nicht mehrheitstauglich.
Die Axa stellte einer teilinvaliden Frau auf den Zeitpunkt ihrer ordentlichen Pensionierung zu Unrecht Pflegeleistungen für eine Physiotherapie ein. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Auslegung der entsprechenden Gesetzesbestimmung hat keine altersmässige Befristung dieser Leistung bei Teilinvalidität ergeben.
Obwohl sie in der Praxis eine grosse Bedeutung haben, regelt das Gesetz das Führen von Mitarbeitergesprächen nicht ausdrücklich. Bei Gesprächen mit schwierigem Inhalt stellt sich daher die Frage nach den gesetzlichen Leitplanken.
Kann eine umzugswillige Arbeitgeberin von den Mitarbeitenden verlangen, die Arbeit künftig am neuen Ort zu erbringen? Und können daraus Ansprüche der Mitarbeitenden folgen?
Sozialhilfe darf bei fehlender Mitwirkung der betroffenen Person zur Abklärung ihrer finanziellen Verhältnisse nur mittels eines formellen, anfechtbaren Entscheids gestrichen werden. Wegen der einschneidenden Wirkung der Einstellung von Sozialhilfe darf dieser Schritt nicht formlos erfolgen, hat das Bundesgericht entschieden.
In den meisten Fällen wird der Vorwurf, am Arbeitsplatz gemobbt worden zu sein, im Zusammenhang mit einer behaupteten missbräuchlichen Entlassung vorgebracht. Es entspringt der Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin, alle geeigneten und zumutbaren Massnahmen gegen das Mobbing zu unternehmen.
Das Versicherungsgericht Aargau hat der Sozialversicherung SVA Aargau einen Rüffel erteilt. Das Gericht hiess die Beschwerde einer Frau teilweise gut, der die SVA Aargau die Verbilligung der Krankenkassenprämie wegen eines angeblichen Konkubinats verweigerte.
Das Abkommen über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Italien sind am 17. Juli 2023 in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen sind ab dem 1. Januar 2024 anwendbar.
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