Die kantonalen Kontrollorgane haben die Kontrolltätigkeit im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung in den letzten Jahren laufend intensiviert und im Berichtsjahr 2024 die höchste Anzahl Betriebs- und Personenkontrollen seit der Einführung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) im Jahr 2008 erreicht, teilt das Seco mit. Diese hohe Kontrollintensität konnte im Jahr 2025 aufrechterhalten werden. Rund 82 Inspektorinnen und Inspektoren führten 2025 14450 Betriebskontrollen durch, leicht weniger als im Vorjahr (-0.5%). Die Kontrollschwerpunkte lagen im Berichtsjahr wiederum beim Baunebengewerbe, Gastgewerbe, Handel und Bauhauptgewerbe.
Im Nachgang an diese Kontrollen haben die kantonalen Kontrollorgane im Jahr 2025 insgesamt 14147 Verdachtsmomente an die Spezialbehörden (z.B. Migrationsamt, Ausgleichskasse, Steuerbehörde) weitergeleitet. Dies entspricht einer Abnahme von 0.7% gegenüber dem Vorjahr (2024: 14246 Verdachtsmomente). In den Bereichen Sozialversicherungs- und Ausländerrecht betrug die Abnahme 3 bzw. 5 %. Im Bereich Quellensteuerrecht wurde eine Zunahme von 9% verzeichnet. Die Verteilung der Verdachtsmomente gestaltet sich wie folgt:
- 35% im Sozialversicherungsrecht,
- 33% im Ausländerrecht und
- 32% im Quellensteuerrecht.
Weniger Rückmeldungen der Spezialbehörden
Die Veränderung der erfassten Verdachtsfälle lässt sich u. a. auf jährliche Schwankungen zurückführen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Verdachtsmomente auf Abklärungen der Kontrollorgane vor der Weiterleitung der Fälle an die Spezialbehörden und deren weiteren Abklärungen zurückgehen und daher für sich allein keine definitiven Schlüsse über die Entwicklung der Schwarzarbeit zulassen.
Im Vergleich zum Kontrolljahr 2024 ist bei der Anzahl Rückmeldungen der Spezialbehörden an die kantonalen Kontrollorgane über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen im Nachgang an die Kontrollen eine Zunahme um rund 9% festzustellen.
Die Einnahmen aus Gebühren und Bussen haben im Jahr 2025 um 3 % abgenommen und beliefen sich auf eine Gesamtsumme von 1.2 Mio. Franken. Ferner ergingen im Jahr 2025 90 Sanktionen gestützt auf Artikel 13 BGSA (2024: 96 Sanktionen). Der genannte Artikel sieht die Möglichkeit vor, Arbeitgebende während bis zu fünf Jahren von künftigen Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens auszuschliessen oder ihnen während bis zu fünf Jahren Finanzhilfen angemessen zu kürzen.