Die meisten Arbeitnehmenden dürften «Blaumachen» ablehnen. Doch es gibt immer wieder Absenzen, die mit Verweis auf Krankheit begründet sind und als zweifelhaft erscheinen. Dieser Beitrag skizziert den rechtlichen Rahmen sowie mögliche Massnahmen in solchen Fällen aus Arbeitgebersicht.
Eine unverschuldete Arbeitsverhinderung, die es dem Arbeitnehmer erlaubt, der Arbeit unter Lohnfortzahlung ganz oder teilweise fernzubleiben, kann nicht nur auf Krankheit beruhen, sondern auch auf anderen «in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen» (wie Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amts, vgl. Art. 324a OR). Zweifel können in der Praxis vor allem bei solchen Arbeitsverhinderungen aufkommen, die mit Krankheit begründet werden. Daher fokussiert dieser ...