Steuerabzug für Krankenkassenprämien soll steigen
Künftig können Alleinstehende 3000 statt 1700 Franken für Versicherungsprämien und Zinsen von den Steuern abziehen.
Dass es den Leitfaden gibt, ist wohl ein glücklicher Zufall. Ihr damaliger Chef, erklärte Gertrud Bollier an der Buchvernissage, habe sie gebeten, für ein Lehrbuch für Gemeindeschreiber die Sozialversicherungen auf vier Seiten zu erklären. Sie meinte damals, das reiche bestenfalls fürs Inhaltsverzeichnis, machte sich aber an die Arbeit. Als dann 1990 der erste Leitfaden erschien, brauchte die Autorin 195 Seiten, um den Leserinnen und Lesern die schweizerischen Sozialversicherungen zu erklären. In den letzten 32 Jahren sind Gesetz- und Verordnungsgebung deutlich komplexer, das Buch umfangreicher geworden. In der aktuellen Auflage neu dazugekommen sind die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. Aufgrund der IV-Reform 2022 wurde dieses Kapitel komplett neu aufbereitet. Auch das Kapitel Ergänzungsleistungen wurde ans neue Gesetz angepasst, dies betreffend Übergangsbestimmungen mit Verweisen zu den altrechtlichen Bestimmungen.
Trotz dem grossen Umfang lässt sich alles leicht finden, weil der Aufbau der einzelnen Kapitel immer gleich gegliedert ist.
Studierende, Personen, die im beruflichen Alltag mit Sozialversicherungen zu tun haben, Fachhochschulen, Universitäten und Gerichte finden in der neu überarbeiteten Auflage die für sie erforderlichen Informationen.
17. aktualisierte Auflage, CHF 139.00 inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten, erhältlich bei vps.epas
Künftig können Alleinstehende 3000 statt 1700 Franken für Versicherungsprämien und Zinsen von den Steuern abziehen.
Was während der Corona-Pandemie zum Leitspruch wurde, gilt auch für betagte Menschen. Allerdings in einem anderen Kontext: Sie möchten möglichst lang in der eigenen Wohnung leben und nicht in ein Alters- oder Pflegeheim umziehen. Dieser Trend sei nicht neu, aber er habe sich durch die Pandemie verstärkt, so die Fachleute an der RVK Fachtagung Langzeitpflege.
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