Höchste Verzinsung bei Vorsorgekapital seit 25 Jahren
Das Jahr 2025 war für die Schweizer Pensionskassen ein gutes Anlagejahr. Das Vorsorgekapital wurde laut dem Pensionskassenberater Complementa so hoch verzinst wie seit 25 Jahren nicht mehr.
Das Jahr 2025 war für die Schweizer Pensionskassen ein gutes Anlagejahr. Das Vorsorgekapital wurde laut dem Pensionskassenberater Complementa so hoch verzinst wie seit 25 Jahren nicht mehr.
In der 2. Säule treffen drei zentrale Player aufeinander: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Vorsorgeeinrichtung (VE). Allen kommt eine eigene Rolle zu. Der Arbeitgeber hat drei wesentliche Pflichten: Er muss für einen Anschluss an eine VE sorgen, die Arbeitnehmer versichern und Beiträge leisten.
Eine drohende Unterdeckung bei einer rentnerlastigen Pensionskasse fordert nicht nur den Stiftungsrat. Auch der Arbeitgeber rückt in einem solchen Fall in den Fokus, weil die Sanierung einer rentnerlastigen Vorsorgeeinrichtung existenzielle Fragen für ihn aufwerfen kann.
Die Beiträge zur beruflichen Vorsorge sind ein wesentlicher Lohnbestandteil. Während Unternehmen in Boni, Homeoffice oder Mobilitätsangebote investieren, spielen die Pensionskassenleistungen für die Mitarbeitenden oft keine entscheidende Rolle. Dabei bieten sie beträchtliches Differenzierungspotenzial. Wer seine Vorsorgelösung bewusst gestaltet und verständlich kommuniziert, stärkt seine Position im Wettbewerb um Fachkräfte.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden in der beruflichen Vorsorge versichern. Diese Pflicht ist mit Risiken, aber auch Freiheiten und Chancen verbunden.
Die Wahl der Vorsorgelösung ist für Arbeitgebende mehr als eine Pflichtübung. Sie ist ein Ausdruck von Unternehmenskultur, Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Verantwortung. Unternehmen müssen sich entscheiden zwischen Kostenoptimierung und Arbeitgeberattraktivität. Unterschiede gibt es je nach Branche, Internationalität, Region, Firmengrösse, Entwicklungsstand und hierarchischer Struktur.
Es ist nicht nur die AHV, die Hinterlassenenleistungen ausrichtet. Auch die berufliche Vorsorge sowie die Unfall- und die Militärversicherung kennen entsprechende Leistungen. Gestritten darüber, wie der Anspruch auf Witwen- und Witwerrenten künftig ausgestaltet werden soll, wird nur in Bezug auf die AHV. Was derzeit gilt und was bezüglich Gleichbehandlung von Witwen und Witwern für Vorkehrungen getroffen werden, wird hier aufgezeigt.
Die AHV/IV-Renten wurden auf 2025 erhöht. Somit bleiben sie – und die damit verbundenen Grenzwerte in der 1., 2. und 3. Säule – unverändert. Hingegen erhalten die Altersrentner und -rentnerinnen im Dezember 2026 eine 13. Rente. Hier erfahren Sie, was es damit auf sich hat und was es 2026 in Sozialversicherungen zu beachten gilt.
Alle im Jahr 2026 relevanten Masszahlen und Eckwerte zur beruflichen Vorsorge in einer übersichtlichen Tabelle.
Die Obergrenze für von den Steuern abziehbare Einkäufe in die Pensionskassen soll sinken. Das stärke die Systemgerechtigkeit der Sozialversicherungen, schreibt der Bundesrat in der zustimmenden Antwort auf eine Motion aus der Mitte-Fraktion.
Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt im kommenden Jahr bei 1.25%. Zu diesem Satz müssen Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium mindestens verzinst werden.
Finanzsektor führt weiterhin bei den Top-Salären – wachsende Nachfrage nach Fachkräften im Infrastrukturbereich treibt Private-Equity-Markt an.
Im globalen Vergleich liegt das schweizerische Drei-Säulen-System weiterhin weit vorn. Doch laut dem Mercer-Index 2025 droht ohne Reformen ein schleichender Leistungsabbau.
Um die Vorsorge für Personen mit tiefen Löhnen – und damit auch für Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte – zu verbessern, sollen Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug gesenkt und Nebenerwerbstätigkeiten obligatorisch versichert werden.
Vor allem Frauen, Teilzeitangestellte und Mehrfachbeschäftigte sowie Personen, die auf Abruf arbeiten, fallen überdurchschnittlich oft unter die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse – mit gravierenden Folgen für ihre Altersvorsorge. Das zeigt eine Studie der Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ) im Auftrag des Kaufmännischen Verbands Schweiz.
Die Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge sollen weiterhin zu mindestens 1.25% verzinst werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) dem Bundesrat.
Schweizerinnen und Schweizer sind eher dazu bereit, länger zu arbeiten, als in der Altersvorsorge Leistungskürzungen hinnehmen zu müssen. Das zeigt eine Umfrage, die im Juli im Auftrag des Krankenversicherers Groupe Mutuel und der Zeitung «Le Temps» durchgeführt wurde.
Seit 2002 sind die Renten in der Schweiz um 16% geschrumpft. Zwar gibt es immer mehr Geld aus der AHV – ab 2026 wird die Rente sogar 13 Mal im Jahr ausbezahlt. Aber die Pensionskassen haben ihre Leistungen reduziert. Bei vielen ersetzen die Renten aus Pensionskasse und AHV nicht einmal die Hälfte des letzten Lohns. Der aktuelle Pensionierungs-Barometer des Vermögenszentrums zeigt auch: Überraschend viele Menschen glauben, dass sie ihre Pensionierung problemlos finanzieren können.
Die Vorsorge droht zum Sorgenkind zu werden. Zwar sind Technik und Online-Tools vorhanden. Trotzdem fehlen Übersicht, Verständlichkeit und gemeinsame, systemübergreifende Koordination. Die Fairplay-Studie 2025 und das Vorsorge-Symposium vom Juni 2025 zeigen: Die Prinzipien des Drei-Säulen-Systems greifen nicht (mehr), wie sie sollten.
Die Schweizer Pensionskassen haben 2024 dank guter Renditen ihre Reserven aufstocken und höhere Deckungsgrade erzielen können. Für 2025 jedoch kann aufgrund der unsicheren Marktlage und wirtschaftlicher Turbulenzen keine Prognose abgegeben werden.
Seit diesem Jahr bietet die Transparenta Pensionskasse eine stufenweise sinkende Altersrente an. Diese Rente bietet mehr Flexibilität beim Bezug und mehr Garantien im Todesfall.
«Stiftungsräte haften mit Privatvermögen», «Persönliche Dramen: Ex-Stiftungsräte müssen für Millionenschaden aufkommen». Zwei Schlagzeilen zu einem Bundesgerichtsurteil, in dem die Verantwortung von Stiftungsräten für Vermögensverluste ihrer Pensionskasse bejaht wurde. Ist das Amt des Stiftungsrats somit ein finanzielles Himmelfahrtskommando? Nein, wenn grundlegende Regeln beachtet werden.
Das Amt als Stiftungsrätin ist sowohl herausfordernd als auch bereichernd. Penso sprach mit HR-Leiterin Silja Drack über ihre Erfahrungen im Stiftungsrat der Pensionskasse Thurgau.
Wie wird man Stiftungsrätin oder Stiftungsrat und welche persönlichen Voraussetzungen muss man dafür mitbringen? Am Gedeihen der eigenen Vorsorge mitzuwirken, ist eine verantwortungsvolle, aber spannende Aufgabe.
Der Stiftungsrat führt als Milizgremium die Pensionskasse. Was es für dieses wichtige Amt braucht und warum sich das Engagement lohnt.
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