BVG-Mindestzinssatz bleibt 2026 bei 1.25%
Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt im kommenden Jahr bei 1.25%. Zu diesem Satz müssen Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium mindestens verzinst werden.
Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt im kommenden Jahr bei 1.25%. Zu diesem Satz müssen Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium mindestens verzinst werden.
Finanzsektor führt weiterhin bei den Top-Salären – wachsende Nachfrage nach Fachkräften im Infrastrukturbereich treibt Private-Equity-Markt an.
Im globalen Vergleich liegt das schweizerische Drei-Säulen-System weiterhin weit vorn. Doch laut dem Mercer-Index 2025 droht ohne Reformen ein schleichender Leistungsabbau.
Um die Vorsorge für Personen mit tiefen Löhnen – und damit auch für Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte – zu verbessern, sollen Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug gesenkt und Nebenerwerbstätigkeiten obligatorisch versichert werden.
Vor allem Frauen, Teilzeitangestellte und Mehrfachbeschäftigte sowie Personen, die auf Abruf arbeiten, fallen überdurchschnittlich oft unter die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse – mit gravierenden Folgen für ihre Altersvorsorge. Das zeigt eine Studie der Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ) im Auftrag des Kaufmännischen Verbands Schweiz.
Die Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge sollen weiterhin zu mindestens 1.25% verzinst werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) dem Bundesrat.
Schweizerinnen und Schweizer sind eher dazu bereit, länger zu arbeiten, als in der Altersvorsorge Leistungskürzungen hinnehmen zu müssen. Das zeigt eine Umfrage, die im Juli im Auftrag des Krankenversicherers Groupe Mutuel und der Zeitung «Le Temps» durchgeführt wurde.
Seit 2002 sind die Renten in der Schweiz um 16% geschrumpft. Zwar gibt es immer mehr Geld aus der AHV – ab 2026 wird die Rente sogar 13 Mal im Jahr ausbezahlt. Aber die Pensionskassen haben ihre Leistungen reduziert. Bei vielen ersetzen die Renten aus Pensionskasse und AHV nicht einmal die Hälfte des letzten Lohns. Der aktuelle Pensionierungs-Barometer des Vermögenszentrums zeigt auch: Überraschend viele Menschen glauben, dass sie ihre Pensionierung problemlos finanzieren können.
Die Vorsorge droht zum Sorgenkind zu werden. Zwar sind Technik und Online-Tools vorhanden. Trotzdem fehlen Übersicht, Verständlichkeit und gemeinsame, systemübergreifende Koordination. Die Fairplay-Studie 2025 und das Vorsorge-Symposium vom Juni 2025 zeigen: Die Prinzipien des Drei-Säulen-Systems greifen nicht (mehr), wie sie sollten.
Die Schweizer Pensionskassen haben 2024 dank guter Renditen ihre Reserven aufstocken und höhere Deckungsgrade erzielen können. Für 2025 jedoch kann aufgrund der unsicheren Marktlage und wirtschaftlicher Turbulenzen keine Prognose abgegeben werden.
Seit diesem Jahr bietet die Transparenta Pensionskasse eine stufenweise sinkende Altersrente an. Diese Rente bietet mehr Flexibilität beim Bezug und mehr Garantien im Todesfall.
«Stiftungsräte haften mit Privatvermögen», «Persönliche Dramen: Ex-Stiftungsräte müssen für Millionenschaden aufkommen». Zwei Schlagzeilen zu einem Bundesgerichtsurteil, in dem die Verantwortung von Stiftungsräten für Vermögensverluste ihrer Pensionskasse bejaht wurde. Ist das Amt des Stiftungsrats somit ein finanzielles Himmelfahrtskommando? Nein, wenn grundlegende Regeln beachtet werden.
Das Amt als Stiftungsrätin ist sowohl herausfordernd als auch bereichernd. Penso sprach mit HR-Leiterin Silja Drack über ihre Erfahrungen im Stiftungsrat der Pensionskasse Thurgau.
Wie wird man Stiftungsrätin oder Stiftungsrat und welche persönlichen Voraussetzungen muss man dafür mitbringen? Am Gedeihen der eigenen Vorsorge mitzuwirken, ist eine verantwortungsvolle, aber spannende Aufgabe.
Der Stiftungsrat führt als Milizgremium die Pensionskasse. Was es für dieses wichtige Amt braucht und warum sich das Engagement lohnt.
Die berufliche Vorsorge lebt von der aktiven Mitgestaltung aller Beteiligten.
Im Jahr 2023 ist die Zahl der Neurenten in der beruflichen Vorsorge im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen. Der Bezug des Alterskapitals nahm hingegen weiter zu. Ausschliesslich eine Kapitalleistung bezogen 41% der neu Leistungsberechtigten.
48% der Bevölkerung in der Schweiz lehnen den bundesrätlichen Vorschlag zur Sanierung des Bundeshaushalts ab. Insbesondere bei der AHV soll nicht gespart werden und den Wegfall der Steuerprivilegien beim Kapitalbezug befürworten nur wenige.
Alle im Jahr 2025 relevanten Masszahlen und Eckwerte zur beruflichen Vorsorge in einer übersichtlichen Tabelle.
Eine 66-jährige Frau muss der Stadt Baden AG einen Teil der bezogenen Sozialhilfe aus ihrem Pensionskassen-Guthaben zurückzahlen. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Aargauer Verwaltungsgerichts bestätigt. Obwohl der Regierungsrat die umstrittene Praxis gestoppt hat, gilt in diesem Fall das alte Recht.
Vorsorgeguthaben der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden 2025 weiterhin zu mindestens 1.25% verzinst. Dieser Mindestzinssatz bleibt im Vergleich zum laufenden Jahr unverändert.
Die AHV/IV Renten werden per 1. Januar 2025 um 2.9% auf maximal 2520 erhöht. Die damit verbundenen Grenzwerte sowie die Beiträge für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende werden angepasst. Zudem wird der Mindestbetrag für die Familienzulagen angehoben.
Für beinahe jedes Risiko, das das Leben mit sich bringt, gibt es in der Schweiz eine Sozialversicherung. Welche Versicherungen das sind, welchen Zweck sie erfüllen und wie sie finanziert werden: grundlegendes Wissen für schweizerische und ausländische Staatsangehörige, die hier wohnen und arbeiten.
Wer nach Eintritt eines Vorsorgefalls die Schweiz verlässt, bekommt unverändert seine Rente, egal, wie teuer oder günstig sein Leben im Ausland ist. Ist das okay? Und sollen auch an die Rente geknüpfte Leistungen wie Kinderrenten exportiert werden?
Wie das Netzwerk der Schweizer Sozialversicherungen weltweit existenzsichernde Perspektiven eröffnet.
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