Finanzperspektiven der IV verschlechtern sich weiter

Donnerstag, 02. Juli 2026
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Finanzperspektiven von AHV, IV, EO und EL aktualisiert. Die finanziellen Aussichten der IV haben sich weiter verschlechtert. Ohne Gegenmassnahmen steigt das jährliche Defizit bis 2030 auf schätzungsweise rund 800 Mio. Franken. Die Vernehmlassung zur IV-Reform wird deshalb vorgezogen. Bei der AHV kippt das Umlageergebnis wegen der 13. AHV-Rente 2026 ins Negative.

Die Finanzperspektiven der Sozialwerke werden vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) jeweils Mitte Jahr auf den aktuellen Stand gebracht. Berücksichtigt werden unter anderem die Jahresrechnungen von AHV, IV und EO, die Konjunkturprognosen, die Bevölkerungsentwicklung, volkswirtschaftliche Eckwerte wie das Lohnwachstum, die Projektionen zu den Mehrwertsteuereinnahmen und die Arbeitskräfteerhebung.

Anstieg der Neurenten belastet IV

Die finanzielle Lage der IV verschlechtert sich weiter. 2025 betrug ihr Umlagedefizit (Differenz der Einnahmen und Ausgaben, ohne Anlageergebnisse und Schuldzinszahlung) 209 Mio. Franken. Das Referenzszenario geht für 2026 von einem Umlagedefizit von knapp 300 Mio. Franken aus, das bis 2030 auf schätzungsweise rund 600 Millionen ansteigt (siehe Grafik). Hinzu kommen jeweils die Zinszahlungen von mehr als 200 Mio. Franken, welche die IV jedes Jahr für ihre Schulden von rund 10 Milliarden bei der AHV entrichten muss. 2030 dürfte das Defizit demnach auf rund 800 Mio. Franken steigen (2035: rund 1.2 Mrd. Franken). Das Vermögen der IV lag 2025 rund 17 Prozentpunkte unter der gesetzlich vorgesehenen Mindestgrenze von 50% einer Jahresausgabe und nimmt weiter kontinuierlich ab. Im aktualisierten Referenzszenario wäre das Vermögen der IV bereits im Jahr 2031 vollständig aufgebraucht.

Hauptgrund für die kritische finanzielle Lage ist der anhaltende Anstieg der Neurenten, insbesondere wegen psychischen Erkrankungen. Der Anstieg ist in allen Altersgruppen zu beobachten, insbesondere aber bei den 18- bis 24-Jährigen und den 60- bis 64-Jährigen. 2025 verzeichnete die IV 25200 Neurenten. Das Referenzszenario der IV-Finanzperspektiven vom letzten Jahr ging von rund 23000 Neurenten aus, das tiefe Szenario von gut 25000.

Dossier zum Thema

Im Juli 2026 erscheint im Penso ein Dossier zum Thema «IV bei psychischen Erkrankungen». Dabei werden die Gründe für die steigenden Neurenten untersucht, die Rolle der Arbeitgebenden sowie der Kollegen bei psychischen Belastungen beleuchtet und die Instrumente der IV für die Eingliederung erläutert.

Vernehmlassung der IV-Reform wird vorgezogen

Angesichts dieser Entwicklung zieht das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) die Eröffnung der Vernehmlassung zur IV-Integrationsreform von Ende Jahr auf Herbst vor. Die Reform enthält zum einen Massnahmen, um die IV finanziell zu stabilisieren und die Liquidität sicherzustellen. Diese Massnahmen sollen möglichst frühzeitig in Kraft treten können. Zum anderen umfasst die Reform strukturelle Massnahmen, um den Anstieg der Neurenten zu bremsen, insbesondere bei den jungen Menschen. Im Zentrum steht die Einführung einer Integrationsleistung, mit der zu rasche Rentenzusprachen an junge Versicherte mit einem Integrationspotenzial vermieden werden sollen. Auch mit einem erleichterten Zugang zu Aus- und Weiterbildungen wird die Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen weiter verstärkt. Vorgesehen sind zudem Systemoptimierungen im Bereich der Taggelder und der medizinischen Abklärungen.

Nicht gedeckte Kosten für 13. AHV-Rente erhöhen Umlagedefizit

Die Finanzperspektiven für die AHV stehen unter dem Einfluss der 13. AHV-Rente. Diese wird 2026 erstmals ausbezahlt. Da ihre Kosten von rund 4 Mrd. Franken derzeit nicht gedeckt sind, wachsen die Umlagedefizite der AHV stark: von schätzungsweise 1.3 Mrd. im Jahr 2026 auf rund 4.9 Mrd. Franken im Jahr 2035 (zu Preisen von 2025). Gegenüber den letztjährigen Finanzperspektiven hat sich der Ausblick leicht verschlechtert. Hauptgrund ist ein schwaches Beschäftigungswachstum.

Falls die vom Parlament in der Sommersession beschlossene Zusatzfinanzierung mit 0.4 Prozentpunkten Mehrwertsteuer an der Urne angenommen und per 2028 eingeführt wird, würde sich das AHV-Umlagedefizit 2030 von rund 2.7 auf rund 1.2 Milliarden halbieren. Die zusätzlichen MWST-Einnahmen decken zusammen mit dem Bundesbeitrag die Kosten der 13. AHV-Altersrente etwa zur Hälfte und verhindern in den 2030er-Jahren ein rasches Absinken des Fondsstands.

EO und EL: Trends unverändert

Die Finanzperspektiven der Erwerbsersatzordnung (EO) und der Ergänzungsleistungen (EL) weisen im Vergleich zu jenen des Vorjahrs keine wesentlichen Änderungen auf. Die Finanzierung der EO ist gemäss den aktuellen Annahmen längerfristig gesichert, ihr Fonds enthält mehr als das Doppelte des gesetzlichen Mindeststands. In den aktualisierten Perspektiven sind die Mehrausgaben von jährlich rund 85 Mio. Franken der EO-Reform ab dem 1. Juli 2027 berücksichtigt.

Insgesamt werden die Ausgaben für EL bis 2030 um etwa 3.5% pro Jahr steigen. Das ist vor allem auf den erwarteten Anstieg der Zahl neuer IV-Renten zurückzuführen sowie auf die steigende Anzahl Menschen, die EL zur AHV beziehen.

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