Vernehmlassung der IV-Reform wird vorgezogen
Angesichts dieser Entwicklung zieht das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) die Eröffnung der Vernehmlassung zur IV-Integrationsreform von Ende Jahr auf Herbst vor. Die Reform enthält zum einen Massnahmen, um die IV finanziell zu stabilisieren und die Liquidität sicherzustellen. Diese Massnahmen sollen möglichst frühzeitig in Kraft treten können. Zum anderen umfasst die Reform strukturelle Massnahmen, um den Anstieg der Neurenten zu bremsen, insbesondere bei den jungen Menschen. Im Zentrum steht die Einführung einer Integrationsleistung, mit der zu rasche Rentenzusprachen an junge Versicherte mit einem Integrationspotenzial vermieden werden sollen. Auch mit einem erleichterten Zugang zu Aus- und Weiterbildungen wird die Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen weiter verstärkt. Vorgesehen sind zudem Systemoptimierungen im Bereich der Taggelder und der medizinischen Abklärungen.
Nicht gedeckte Kosten für 13. AHV-Rente erhöhen Umlagedefizit
Die Finanzperspektiven für die AHV stehen unter dem Einfluss der 13. AHV-Rente. Diese wird 2026 erstmals ausbezahlt. Da ihre Kosten von rund 4 Mrd. Franken derzeit nicht gedeckt sind, wachsen die Umlagedefizite der AHV stark: von schätzungsweise 1.3 Mrd. im Jahr 2026 auf rund 4.9 Mrd. Franken im Jahr 2035 (zu Preisen von 2025). Gegenüber den letztjährigen Finanzperspektiven hat sich der Ausblick leicht verschlechtert. Hauptgrund ist ein schwaches Beschäftigungswachstum.
Falls die vom Parlament in der Sommersession beschlossene Zusatzfinanzierung mit 0.4 Prozentpunkten Mehrwertsteuer an der Urne angenommen und per 2028 eingeführt wird, würde sich das AHV-Umlagedefizit 2030 von rund 2.7 auf rund 1.2 Milliarden halbieren. Die zusätzlichen MWST-Einnahmen decken zusammen mit dem Bundesbeitrag die Kosten der 13. AHV-Altersrente etwa zur Hälfte und verhindern in den 2030er-Jahren ein rasches Absinken des Fondsstands.
EO und EL: Trends unverändert
Die Finanzperspektiven der Erwerbsersatzordnung (EO) und der Ergänzungsleistungen (EL) weisen im Vergleich zu jenen des Vorjahrs keine wesentlichen Änderungen auf. Die Finanzierung der EO ist gemäss den aktuellen Annahmen längerfristig gesichert, ihr Fonds enthält mehr als das Doppelte des gesetzlichen Mindeststands. In den aktualisierten Perspektiven sind die Mehrausgaben von jährlich rund 85 Mio. Franken der EO-Reform ab dem 1. Juli 2027 berücksichtigt.
Insgesamt werden die Ausgaben für EL bis 2030 um etwa 3.5% pro Jahr steigen. Das ist vor allem auf den erwarteten Anstieg der Zahl neuer IV-Renten zurückzuführen sowie auf die steigende Anzahl Menschen, die EL zur AHV beziehen.