Fokus AHV-Reform
Die AHV wird erstmals seit 25 Jahren substanziell reformiert. Alle Massnahmen und deren Folgen für Unternehmen und Angestellte im Überblick.
Das Papier wird als «Gedankenexperiment» bezeichnet und beschreibt einen grundlegenden Umbau des Drei-Säulen-Systems. Kern des Vorschlags ist die Ablösung der umlagefinanzierten AHV durch eine neue 1. Säule mit kapitalgedecktem Leistungsprimat. Beiträge von insgesamt 20% des Lohns würden auf Löhne bis zu 50000 Franken erhoben.
Das angesparte Kapital wird investiert und mit einer vom Bund garantierten Rendite verzinst. Finanzierungsdefizite federt der Bund aus allgemeinen Steuern ab.
Die 2. Säule betrifft den Lohn über 50000 Franken und würde in ein reines Beitragsprimat ohne Garantien umgewandelt. Auch die Säule 3a würde umgestaltet: Die einkommensprogressiven Steueranreize sollen zugunsten Geringverdienender umgekehrt werden. Neu hinzukommen soll zudem eine obligatorische Pflegeversicherung ab 45 Jahren als 4. Säule.
Das Rentenalter soll schrittweise steigen und teilweise an die Lebenserwartung gekoppelt werden: Konkret würde es zu 67% der Zunahme der Lebenserwartung ab 60 Jahren angepasst. Für heute 18-Jährige könnte das Referenzalter damit langfristig gegen 68 Jahre steigen.
Der Übergang hätte seinen Preis. Denn während einer langen Übergangsphase müssten Erwerbstätige gleichzeitig die laufenden AHV-Renten mitfinanzieren und eigenes Alterskapital aufbauen.
Allein die bestehenden AHV-Ansprüche erforderten zwischen 2035 und 2100 im Schnitt 43.7 Mrd. Franken jährlich an neuen Bundesbeiträgen. Die Autoren schätzen, dass die Steuereinnahmen während des Übergangs um rund 18% steigen müssten – langfristig um 3%. Eine Ausnahme von der Schuldenbremse wäre unumgänglich.
Die AHV wird erstmals seit 25 Jahren substanziell reformiert. Alle Massnahmen und deren Folgen für Unternehmen und Angestellte im Überblick.
Die AHV/IV-Renten wurden auf 2025 erhöht. Somit bleiben sie – und die damit verbundenen Grenzwerte in der 1., 2. und 3. Säule – unverändert. Hingegen erhalten die Altersrentner und -rentnerinnen im Dezember 2026 eine 13. Rente. Hier erfahren Sie, was es damit auf sich hat und was es 2026 in Sozialversicherungen zu beachten gilt.
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