
Beschwerde gegen Genfer Gesetzesänderung zur Temporärarbeit
Das neue Gesetz führt eine Beschränkung des Einsatzes von Temporärarbeitenden bei öffentlichen Aufträgen ein. swissstaffing, der Branchenverband der Personaldienstleister, sieht darin einen Verstoss gegen die in der Bundesverfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit und reichte bei der Verfassungskammer des Kantons Genf eine Beschwerde gegen das am 25. März erlassene Gesetz ein.