
Insel-Gruppe zahlt nur noch Fixlöhne
Die Insel-Gruppe führt ein neues Kadervergütungsmodell ein. Sie zahlt ab 2022 nur noch Fixlöhne.
Die Insel-Gruppe führt ein neues Kadervergütungsmodell ein. Sie zahlt ab 2022 nur noch Fixlöhne.
Kosten für eine Fremdplatzierung des Kindes eines IV-Bezügers müssen durch die Ergänzungsleistungen gedeckt werden, nicht jedoch die Kosten für die Kinderkrippe. Dies hält das Bundesgericht in einem Leitentscheid fest.
Ein Luzerner Arzt, der Coronamassnahmen missachtet haben soll, darf in seiner Praxis wieder Patientinnen und Patienten behandeln. Der Kanton Luzern hat ein vorsorgliches Berufsverbot aufgehoben.
Die zweite Instanz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat sich am 16. Juni 2021 mit dem Gesetz zur Schweizer Witwerrente befasst. Die kleine Kammer stellte im Oktober 2020 einen Verstoss gegen die Menschenrechtskonvention fest. Die Schweiz beantragte deshalb die Behandlung durch die grosse Kammer.
Ab sofort stellt der Bund auch kleineren Unternehmen und Organisationen kostenlos ein Online-Analyse-Tool zur Überprüfung der Lohngleichheit zur Verfügung. Mit Logib Modul 2 können Arbeitgebende mit weniger als 50 Mitarbeitenden einfach und selbständig ihre Lohnpraxis überprüfen.
Im Corona-Jahr 2020 haben Mitarbeitende, die an den staatlichen Basler Museen Besuchergruppen durch die Ausstellungen führen, Einkommenseinbussen erlitten. Die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) des Basler Grossen Rats stellt deshalb deren Arbeitsverhältnisse als «unselbständig Selbständige» infrage.
Bei seinen Arbeitskontrollen hat der Kanton Zürich im vergangenen Jahr 878 Fälle von Lohndumping festgestellt. Das sind rund 250 mehr als im Jahr zuvor. Die erwischten Arbeitgeber mussten die Lohndifferenzen nachzahlen.
Mit einer Revision des Bundespersonalrechts verankert der Bundesrat zusätzliche Bestimmungen zu den flexiblen Arbeitsformen in seinen personalrechtlichen Grundlagen. Die Mitarbeitenden sollen bei der Wahl des Arbeitsortes und des Arbeitszeitmodells mehr Flexibilität erhalten.
Der Zuger Regierungsrat will den Angestellten der kantonalen Verwaltung und Gerichte drei bis fünf zusätzliche Ferientage gewähren. Statt heute je nach Alter 20 bis 25 Tage, sollen die Staatsangestellten 23 bis 30 Tage pro Jahr Ferien beziehen können.
Die Fahrdienst-Plattform Uber Switzerland mit Sitz in Zürich ist nicht die Arbeitgeberin der UberPop-Fahrer und muss damit keine AHV-Beiträge an die Ausgleichskasse des Kantons Zürich abliefern. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
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