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Neue Situation:  Arbeitsverhinderung  wegen Covid-19
Arbeit und Recht Corona

Neue Situation: Arbeitsverhinderung wegen Covid-19

09.12.2020
ABO

Ohne Arbeit kein Lohn – dieser Grundsatz gilt nicht absolut. Lohnfortzahlungs­anspruch besteht bei einer Covid-19-bedingten Arbeitsunfähigkeit aus medizinischen Gründen. Auch bei verordneter und unverschuldeter Quarantäne muss die Arbeitgeberin Lohn ausrichten, wobei die EO-Entschädigung mitberücksichtigt wird. Nur teilweise geschützt sind Arbeitnehmende bei Kündigungen im Zusammenhang mit Quarantänemassnahmen.

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