Keine Corona-Entschädigung mehr für Ungeimpfte in Deutschland
Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen in Deutschland die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen.
Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen in Deutschland die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen.
Der Verein Sous le Pont - Rössli, der in der Berner Reitschule ein Restaurant und eine Bar betreibt, hat für seine 42 Mitarbeitenden Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für die Zeit der coronabedingten Schliessungen. Das Verwaltungsgericht gibt den Betreibern Recht.
Der ehemalige Zuger Heilmittelinspektor ist vom Kanton gerechtfertigt fristlos entlassen worden. Zu diesem Schluss kam das Zuger Verwaltungsgericht. Es hat die Beschwerde des Entlassenen abgewiesen.
Hochschulen können selbst entscheiden, ob sie für den Zugang zu ihren Lehrveranstaltungen das Covid-Zertifikat verlangen oder nicht. Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht, aber auch nicht verboten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bezeichnet auf seiner Liste den Bildungssektor als Bereich ohne Zertifikatspflicht.
Eine von SP-, Grünen-, Mitte- und FDP-Nationalrätinnen und -Nationalräten unterstützte Motion verlangt, dass frischgebackene Väter in gleicher Weise vor einer Kündigung geschützt sind, wie dies für Frauen im Mutterschaftsurlaub gilt. Der Bundesrat ist dagegen.
Weil sie eine zumutbare Arbeit verweigert hat, wird einer arbeitslosen Frau in Genf während 34 Tagen das Arbeitslosengeld gekürzt. Das Sozialversicherungsgericht in Luzern hat einem Rekurs des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gegen einen Entscheid der Genfer Justiz stattgegeben, welche die Strafe auf 20 Taggelder reduziert hatte.
Den Fahrdienst-Vermittlern Uber und Lyft droht neue Unsicherheit beim Status der Fahrer in ihrem Heimat-Bundesstaat Kalifornien. Ein Richter erklärte am Freitag eine Volksabstimmung für ungültig, mit der der lange Streit um die Beschäftigung auf solchen Plattformen eigentlich beendet schien.
Das Abkommen verbessert die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern.
Das Bundesamt für Zivildienst (Zivi) muss einem Vater Urlaubstage an dessen Einsatz anrechnen, die er vergangenen Frühling aufgrund der Corona-bedingten Schulschliessungen für die Betreuung seiner Tochter bezog. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Bundesgericht hat in einem Urteil Grundsätze für die Ermittlung des Anspruchs auf Erwerbsausfall für Selbständige aufgrund der Covid-19-Verordnung festgehalten. Die Ausgleichskasse des Kantons Aargau muss nun im Fall einer medizinischen Masseurin über die Bücher.
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