Recht

Neue Situation:  Arbeitsverhinderung  wegen Covid-19
Arbeit und Recht Corona

Neue Situation: Arbeitsverhinderung wegen Covid-19

09.12.2020
ABO

Ohne Arbeit kein Lohn – dieser Grundsatz gilt nicht absolut. Lohnfortzahlungs­anspruch besteht bei einer Covid-19-bedingten Arbeitsunfähigkeit aus medizinischen Gründen. Auch bei verordneter und unverschuldeter Quarantäne muss die Arbeitgeberin Lohn ausrichten, wobei die EO-Entschädigung mitberücksichtigt wird. Nur teilweise geschützt sind Arbeitnehmende bei Kündigungen im Zusammenhang mit Quarantänemassnahmen.

Homeoffice: Einfluss auf Steuern und internationale Sozialversicherungsunterstellung
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Homeoffice: Einfluss auf Steuern und internationale Sozialversicherungsunterstellung

27.11.2020

Kosten, die Arbeitnehmenden im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit im Homeoffice entstehen, müssen gegengerechnet werden gegen Kosten für Arbeitsweg und Verpflegung bei Präsenzarbeit. Deshalb neigen die meisten kantonalen Steuerbehörden zu pragmatischen, verfahrensvereinfachenden Lösungen. Im Falle einer dauerhaften und schwerpunktmässigen Homeoffice-Tätigkeit eines Arbeitnehmers kann es unter bestimmten Umständen zu aufwändigen Neulokalisierungen des Steuersitzes und der Sozialversicherungspflicht kommen.

Deutsche Bank Research-Ökonom schlägt Strafsteuer für Homeoffice-Arbeitende vor
Homeoffice Steuern

Deutsche Bank Research-Ökonom schlägt Strafsteuer für Homeoffice-Arbeitende vor

25.11.2020

Eine Publikation der Deutschen Bank befasst sich mit der «grössten Wiederaufbau-Herausforderung seit dem Krieg». In einem der Artikel wird eine Steuer in Höhe von 5% für im Homeoffice tätige Arbeitnehmende vorgeschlagen. Damit sollen Kostenvorteile abgeschöpft werden, die durch nicht genutzte Dienstleistungen und Waren, die mit beruflich bedingten Wegstrecken und Aktivitäten einhergehen, entstehen.

Deutschland: Einsamer Bundesarbeitsminister-Vorstoss des «Rechts auf Homeoffice» verpufft allmählich
Arbeit und Recht Digitalisierung Homeoffice Studien

Deutschland: Einsamer Bundesarbeitsminister-Vorstoss des «Rechts auf Homeoffice» verpufft allmählich

16.11.2020

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wollte die Arbeit im Homeoffice dauerhaft als Rechtsanspruch in Deutschland verankern, und zwar für 24 Tage im Jahr auf ein Vollzeitpensum gerechnet. Eine Studie des Ifo Instituts (München) im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen zeigt allerdings keine Indikatoren für eine Produktivitätssteigerung im Homeoffice. Ebensowenig ist ein eindeutiger Wunsch der Arbeitnehmenden zu verzeichnen.

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