
Der Bundesrat beschliesst nationale Gleichstellungsstrategie
Der Bundesrat hat die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet, mit der die Gleichstellung von Männern und Frauen gefördert werden soll.
Der Bundesrat hat die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet, mit der die Gleichstellung von Männern und Frauen gefördert werden soll.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Arbeitgeber, die durch Arbeitnehmer während oder nach Abschluss des Arbeitsverhältnisses in unzulässiger Weise konkurrenziert werden?
Der Kanton Luzern hat einem Arzt, der Corona-Massnahmen missachtet haben soll, zu Recht vorsorglich die Berufsausübung untersagt. Das Kantonsgericht hat eine Beschwerde des Mediziners abgewiesen.
Vom nächsten Öffnungsschritt nicht betroffen ist die Homeoffice-Pflicht. Der Bundesrat wolle zu viel Mobilität verhindern, begründete Gesundheitsminister Alain Berset die neuest Corona-Beschlüsse am 15.04. vor den Medien in Bern. Die Aufhebung der Massnahme werde aber «sehr bald» wieder ein Thema sein.
Immer wieder gerät der weltgrösste Online-Händler Amazon wegen seiner Arbeitsbedingungen in die Kritik. In den USA haben Gewerkschaften bei dem Konzern bislang nichts zu melden. Amazon ist zwar nach Walmart der zweitgrösste Arbeitgeber im Land, doch eine gewerkschaftliche Vertretung gibt es nicht. Das könnte sich bald ändern.
Der Nationalrat will über eine Lohnobergrenze für die obersten Kader von SBB, Post und anderen Bundesbetrieben diskutieren. Geplant ist eine Obergrenze bei einer Million Franken.
Bei problematischem Substanzkonsum am Arbeitsplatz bestehen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Rechte und Pflichten. Beide Parteien können für ihr Handeln haftbar gemacht werden, wenn sie sich nicht korrekt verhalten. Dabei spielt es in aller Regel keine Rolle, ob Alkohol, Medikamente oder Drogen im Spiel sind.
Die Stadt Zürich bezahlt ihren Angestellten neu die Zeit für das Umkleiden. Damit verbessern sich die Anstellungsbedingungen für alle Mitarbeitenden, die sich für die Ausübung ihres Berufs am Arbeitsort zwingend umziehen müssen.
Arbeiten im Homeoffice bedeutet nach einer Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für Millionen Menschen weltweit schwierige Arbeitsbedingungen und wenig Schutz.
Laut Bundesverwaltungsgericht (BVG) muss die ETH Zürich die Schadensersatzansprüche der von ihr - noch nicht rechtskräftig - entlassenen Professorin prüfen. Die ETH hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass sie nicht für die Prüfung der Ansprüche zuständig sei.
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