Mehr Kurzabsenzen, um Familienmitglieder zu umsorgen
Ab 2021 sollen Angehörigenbetreuung und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbart werden können. Neben Änderungen in den Sozialversicherungen hat dies auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht.
Ab 2021 sollen Angehörigenbetreuung und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbart werden können. Neben Änderungen in den Sozialversicherungen hat dies auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert wegen des stark gestiegenen Stellenwerts der Arbeit im Homeoffice eine Gesetzesanpassung. Der Schutz der Arbeitnehmenden im Homeoffice müsse dringend gesetzlich verankert werden.
Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) beschlossen. Dabei geht es im Wesentlichen um Präzisierungen bestehender Regelungen und gängiger Praxis.
Das Kantonsgericht Waadt hat entschieden, dass ein früherer Uber-Fahrer «in einem Arbeitsverhältnis mit der ihn beschäftigenden Gesellschaft» stand. Es bestätigte damit am Dienstag ein Urteil des Arbeitsgerichts des Kreises Lausanne vom April des vergangenen Jahres.
Das neue Informationssicherheitsgesetz soll die Sicherheit von Informationen beim Bund verbessern. Die Räte haben sich weitgehend über die Vorlage geeinigt. Umstritten bleibt der Einsatz der AHV-Nummer zur Identifikation von Personen. Der Ständerat will das zulassen.
Die räumliche und zeitliche Flexibilisierung der Arbeit ist heute ein Megatrend. Gleitzeitmodell, Jahresarbeitszeit, Coworking oder Homeoffice ermöglichen eine bessere Vereinbarung von Familie, Freizeit und Beruf. Teilzeitarbeit und unbezahlter Urlaub erlauben es, Familienzeit und spezielle Projekte in Verbindung mit einer Erwerbstätigkeit zu verfolgen.
Das Parlament will mit dem Covid-19-Gesetz per Notrecht beschlossene Finanzhilfen für diverse Branchen auf eine gesetzliche Basis stellen. In verschiedenen Details sind sich die Räte noch nicht einig, beispielsweise beim Erwerbsersatz für Selbstständige.
Arbeitgeber erhalten viele Informationen über den GesundheitsÂzustand der Arbeitnehmenden. Wie wird korrekt damit umgegangen? Welche Informationen dürfen verwendet werden, welche nicht? Auf welche Informationen hat der Arbeitgeber Anspruch, welche Auskünfte können erkrankte Mitarbeitende verweigern?
Der Bundesrat rechnet mit mehreren tausend Missbrauchsfällen im Zusammenhang mit Kurzarbeit in der Corona-Krise. Er will die Kontrollen laufend ausbauen.
Der Bundesrat hat am Ende August beschlossen, dass das Einkommen aus einer Zwischenbeschäftigung weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet werden muss.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch