
Urteil: Uber-Fahrer sind nicht selbständig erwerbend
Uber-Fahrer müssen laut einem Urteil des Bundesgerichts als Arbeitnehmer und nicht als Selbstständige betrachtet werden. Der Kanton Genf ist der Ansicht, dass es sich um einen «historischen Entscheid» handelt, der für alle Kantone präjudizierende Wirkung haben wird.