Sozialpläne von UBS und CS werden vereinheitlicht

Mittwoch, 21. Juni 2023
Wer seine Stelle bei UBS oder CS verliert, erhält eine Lohnfortzahlung während bis zu einem Jahr. Dazu maximal 12000 Franken für Aus- oder Weiterbildung.

Eine Woche nach dem Vollzug der Übernahme der Credit Suisse harmonisiert die UBS die Sozialpläne der beiden Banken. Das geht aus einem internen Memo der Grossbank hervor, über das der «Tagesanzeiger» berichtet. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt Schweiz sollen dabei gleich behandelt werden, unabhängig davon, bei welcher der beiden Banken sie angestellt sind.

Lohnfortzahlung von acht bis zwölf Monaten

Angestellte der CS im Alter von unter 50 Jahren sollen, wenn sie ihre Stelle verlieren, ab jetzt eine gleich lange Frist für die Suche nach einer neuen Arbeit wie Mitarbeitende der UBS. Aufgrund der Anzahl Dienstjahre erhalten sie ihren Lohn während acht bis zwölf Monaten weiter ausbezahlt. Bislang waren es sieben Monate.

Ab einem Alter von 54 werden die Lohnfortzahlungen für sämtliche Angestellten beider Banken auf ein ganzes Jahr verlängert. Mit 58 erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich noch eine Abfindung, die nach oben begrenzt ist. Für Aus- und Weiterbildung gibt es neu maximal 12’000 Franken. Bei der UBS lag der dafür vorgesehene Betrag bislang bei 7000 Franken.

Der Sozialplan gilt nur für die Schweiz

Die zusätzlichen Leistungen in den Sozialplänen der beiden Banken gelten nur innerhalb der Schweiz. Kommt es in anderen Ländern nach der CS-Übernahme zum Abbau von Arbeitsplätzen, sind die Bedingungen dafür noch offen. Personalexperten bewerten die Eckwerte der Anpassungen laut «Tagesanzeiger» als grosszügig. Wie die Erfahrung aus früheren Übernahmen in der Bankenbranche gezeigt habe, sei es jeweils nur ein kleiner Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche die Leistungen eines Sozialplans effektiv über die volle Dauer beziehen. Die meisten fänden vorher eine andere Stelle.

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