Änderung zu Mutterschaftsentschädigung von Parlamentarierinnen ab 1. Juli in Kraft

Donnerstag, 11. April 2024
Parlamentarierinnen, die während des Mutterschaftsurlaubs an einer Rats- oder Kommissionssitzung teilnehmen, an der sie sich nicht vertreten lassen dürfen, behalten künftig ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Der Bundesrat hat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen gutgeheissen und das Inkrafttreten per 1. Juli 2024 beschlossen.

Bislang haben Parlamentarierinnen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung (MSE) verloren, wenn sie während des Mutterschaftsurlaubs an Rats- oder Kommissionssitzungen teilgenommen haben. Die entsprechende Regelung in der Erwerbsersatzverordnung (EOV) passt der Bundesrat nun an.

Anspruch auf MSE bleibt erhalten

Neu können Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub an Rats- und Kommissionssitzungen von Parlamenten (Legislative) auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene teilnehmen, ohne dass ihr Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung endet. Voraussetzung ist allerdings, dass für die betreffende Sitzung keine Vertretungslösung vorgesehen ist. Die betroffene Parlamentarierin muss der Ausgleichskasse eine Bescheinigung der zuständigen Stelle einreichen, wonach die Stellvertretung für die Sitzungen, an denen sie teilgenommen hat, nicht erlaubt war.

Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung der Erwerbsersatzverordnung (EOV) gutgeheissen und setzt die neue Regelung per 1. Juli 2024 in Kraft.

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