Gesetzesänderungen und Masszahlen 2021
Per 1. Januar 2021 sind einige Änderungen in den Sozialversicherungen in Kraft getreten. Dazu zählt das revidierte Ergänzungsleistungsgesetz oder höhere AHV-Renten.
Der Rückgang gehe einher mit erneut rückgängigen Zahlen von neu eröffneten Sozialhilfedossiers bei einer gleichzeitigen Zunahme der abgeschlossenen Sozialhilfebezüge. Seit der Einführung der Sozialhilfestatistik im Jahr 2005 habe die Sozialhilfequote nur im Jahr 2008 dieses Niveau erreicht, teilte das Bundesamt für Statistik (BFS) mit.
Befürchtungen, dass sich als Spätfolge der Covid-19-Pandemie insbesondere die Arbeitslosigkeit negativ auf die Sozialhilfe auswirken könnte, hätten sich weiterhin nicht bestätigt. Massnahmen des Bunds und der Kantone zur Eindämmung der sozialen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, die bis Ende 2021 in Kraft waren, hätten nachhaltig zu dieser Entwicklung beigetragen, hiess es weiter. Ausserdem habe sich das anhaltende Wirtschaftswachstum und die günstige Lage auf dem Arbeitsmarkt positiv auf die Sozialhilfe ausgewirkt.
Der Rückgang der Sozialhilfequote sei in allen Risikogruppen festzustellen. Weiterhin würden Minderjährige, Ausländerinnen und Ausländer sowie Geschiedene die höchsten Sozialhilfequoten ausweisen. In diesen Risikogruppen sei jedoch der Rückgang tendenziell am stärksten.
Die Anzahl der von der Sozialhilfe im Asylbereich unterstützten Menschen sei 2022 gestiegen und zwar um 6.1% auf 32100, so das BFS. Im Flüchtlingsbereich habe die Anzahl Sozialhilfebeziehender um 2.8% abgenommen auf rund 22500 Menschen. Die Anzahl eingereichter Asylgesuche (ohne Schutzstatus S) sei im Vergleich zum Vorjahr insgesamt gestiegen.
Gemäss BFS sank die allgemeine Sozialhilfequote in 14 Kantonen und nahm in 2 Kantonen zu. In den restlichen 10 Kantonen blieb die Quote unverändert. Verantwortlich für die sinkenden Quoten waren vor allem die Abnahmen in den beiden bevölkerungsreichsten Kantonen Zürich und Bern um je 0.2% sowie die noch deutlicheren Abnahmen in den Kantonen Basel-Stadt (-0.4%) und Neuenburg (-0.3%).
Per 1. Januar 2021 sind einige Änderungen in den Sozialversicherungen in Kraft getreten. Dazu zählt das revidierte Ergänzungsleistungsgesetz oder höhere AHV-Renten.
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