Bundesrat will Renten wegen Teuerung nicht extra erhöhen
Trotz steigender Lebenshaltungskosten und dem für 2023 erwarteten starken Anstieg der Krankenkassenprämien will der Bundesrat die AHV-Renten nicht ausserordentlich erhöhen.
Die Senkung des Beitragssatzes für die Familienzulagen von 1.7 auf 1.6% entlaste die Zuger Wirtschaft um rund 9 Mio. Franken, teilte die Ausgleichskasse mit. Die Familienzulagen bleiben wie bisher: Für Kinder bis zum 16. Geburtstag gibt es 300
Franken pro Monat, die Ausbildungszulage beträgt 300 Franken und ab dem 19. Altersjahr 350 Franken.
Zudem würden praktisch alle Mitglieder ab 2022 von einer Ermässigung auf die Verwaltungskostenbeiträge profitieren. Hier betrage das Entlastungsvolumen insgesamt rund 1 Mio. Franken. Wer die Sozialversicherungsbeiträge über die Applikation AHVeasy abrechnet, profitiere besonders.
Trotz steigender Lebenshaltungskosten und dem für 2023 erwarteten starken Anstieg der Krankenkassenprämien will der Bundesrat die AHV-Renten nicht ausserordentlich erhöhen.
Wer ein neues Unternehmen gründet, sollte die Bedeutung von Versicherungen nicht unterschätzen. Insbesondere für die Sozialversicherungen ist die Unternehmensform von entscheidender Bedeutung.
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