Arbeitslosenversicherung soll temporär weniger Geld erhalten

Dienstag, 05. März 2024
Der Bund soll über die nächsten 5 Jahre 1.25 Mrd. Franken weniger in die Arbeitslosenversicherung stecken. Das hat der Bundesrat beschlossen. Anders als geplant verzichtet er dagegen auf einen tieferen Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer.

Der Bundesrat hatte im vergangenen Sommer verschiedene Massnahmen zur Entlastung des angeschlagenen Bundeshaushalts angekündigt. Umgesetzt werden soll nun eine davon. So soll der Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) - befristet auf 5 Jahre - um 250 Mio. Franken pro Jahr gekürzt werden. Diese Kürzung in den Jahren 2025 bis 2029 sei ohne leistungsseitige Anpassungen umsetzbar, weil die ALV über genügend Eigenkapital verfüge.

Gute Arbeitsmarktlage dürfte ALV-Fonds wachsen lassen

Diese gute finanzielle Lage sei auf die Unterstützung der ALV während der Covid-Pandemie durch ausserordentliche Bundesbeiträge im Umfang von 16 Mrd. Franken zurückzuführen. Trotz starkem Ausbau der Kurzarbeitsentschädigung habe sie sich aufgrund der Bundesbeiträge nicht verschulden müssen und habe damit auch eine Erhöhung der ALV-Beitragssätze verhindern können.

Hält die gute Arbeitsmarktlage an, wird das Eigenkapital des ALV-Fonds in den kommenden Jahren trotz Kürzungen der Bundesbeiträge weiter wachsen. Sollte sich die Arbeitsmarktlage stark verschlechtern, verhindere eine Ventilklausel, dass die ALV in eine finanzielle Schieflage gerate. Bundesrat und Parlament sollen die gesamte Kürzung von 1.25 Mrd. Franken gemäss dem Entwurf des Bundesrats frei auf die Jahre 2025-2029 verteilen können. Für den Voranschlag 2025 sieht der Bundesrat eine vollständige Kürzung des Bundesbeitrags an die ALV vor. Der Bundeshaushalt würde damit 2025 um knapp 600 Millionen entlastet.

Unklare Kita-Finanzierung

Verzichten will die Regierung dagegen auf eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer. Grund dafür sei, dass das Parlament bei der Kita-Finanzierung einen neuen Ansatz verfolge, der deutlich geringere Kosten für den Bund zur Folge hätte. Derzeit läuft eine Vernehmlassung zur Frage der künftigen Kita-Finanzierung. Die zuständige Ständeratskommission schlägt im Familienzulagengesetz ein Finanzierungssystem über Arbeitgeber- und allenfalls über Arbeitnehmerbeiträge vor.

Artikel teilen


Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf