BSV peilt Verbesserungen bei den IV-Gutachten an

Mittwoch, 14. Oktober 2020
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schaut den IV-Stellen bei den medizinischen Gutachten besser auf die Finger. Es reagiert damit auf Kritik, die IV-Stellen stünden unter Druck, möglichst wenig neue Renten zu sprechen.

Grundsätzliche Änderungen seien nicht nötig, schreibt das BSV. Gezielte Verbesserungen sind indessen möglich. In Zentrum stehen dabei die Zielvereinbarungen mit den IV-Stellen. Die Stellen fokussieren den Angaben gemäss BSV auf quantitative Aspekte etwa bei den Neurenten oder der Rentenentwicklung. In Zukunft will das BSV die Zielvereinbarungen vermehrt auf die Qualität ausrichten und etwa die versicherungsmedizinischen Abklärungen und die Leistung der IV-Stellen in den Augen ihrer Versicherten berücksichtigen.

Auch die Indikatoren für die Entwicklung der Invalidenversicherung will das BSV anpassen. So liessen die bestehenden Indikatoren keine präzisen Aussagen über die Wirksamkeit von Eingliederungsmassnahmen oder die Dauer eines IV-Verfahrens zu.

Klienten-Anliegen bleiben aussen vor

Reklamationen der Versicherten sind demnach auch nicht erfasst. Die Klientenperspektive will das BSV künftig regelmässig in Befragungen erheben. Zudem analysiert es die Auswirkungen der Rechtsprechung auf den Vollzug bei den IV-Stellen systematischer. Der Anspruch auf Leistungen der IV wird meistens mittels medizinischen Gutachten abgeklärt. Das Gutachtersystem und die Vergabe der Aufträge liess das BSV im Frühjahr auf Geheiss von Gesundheitsminister Alain Berset durch die Universität Bern untersuchen. Dabei deckten sich mehrere Empfehlungen der externen Experten mit Massnahmen, die das Parlament bereits beschlossen hat. So müssen ab 2022 Gutachtergespräche aufgezeichnet werden. Auch soll eine unabhängige Kommission die Vergabe von Gutachtermandaten begleiten.

Einseitige Auftragsvergabe

Um die Vergabe sogenannter monodisziplinärer medizinischer Gutachten zu verbessern, prüft das BSV zusammen mit den IV-Stellen die Einführung des Zufallsprinzips. Aktuell vergeben die Stellen solche Aufträge freihändig. Dabei zeigte sich 2018, dass zehn Prozent der Gutachter fast drei Viertel der Aufträge erhielten. Damit drängte sich der Verdacht auf, die IV-Stellen bevorzugten Gutachter, welche in ihrem Sinne und damit restriktiv entscheiden. Bei den polymedizinischen Gutachten gibt es gemäss BSV das Zufallsprinzip bereits, bei den bidisziplinären ist das ab 2022 der Fall.

Weiter müssen die IV-Stellen künftig Probegutachten einfordern und die Rückmeldung an Gutachter verbessern, indem sie diese regelmässig über Gerichtsurteile informieren. Zudem überprüft das BSV die Vergabepraxis vierteljährlich. (sda/gg)

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