Schwellenwert für Ventilklausel mit Kroatien nicht erreicht
Für Arbeitskräfte aus Kroatien gelten keine Kontingente mehr. Die Zahl der Bewilligungen B und L, die kroatischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 erteilt wurden, ist unter den Schwellenwerten geblieben, die eine Auslösung der Ventilklausel ermöglicht hätten. Für Kroatien gilt nun die volle Personenfreizügigkeit.