BVG: Ständerat lanciert neues Modell für Koordinationsabzug

Mittwoch, 30. November 2022
Der Ständerat hat bei der BVG-Reform erste Pflöcke eingeschlagen. Dabei hat er sich beim Koordinationsabzug für eine neues Modell entschieden. Dieses soll Kleinverdiener und Mehrfachbeschäftigte bei der Rente besser stellen. Noch keinen Entscheid gibt es zur Kompensation der Umwandlungssatzsenkung für die Übergangsgenerationen.

Die Diskussionen in der kleinen Kammer erwiesen sich als zäh und langwierig. Das Plenum konnte die sehr komplexe Vorlage nicht wie traktandiert zu Ende beraten. Die bislang drei Beschlüsse zu wichtigen Punkten der Vorlage fielen alle im Sinne der Mehrheit der vorberatenden Kommission aus. Bei allen Sprecherinnen und Sprecher war der Wille spürbar, nach der äusserst knappen Annahme der AHV-Vorlage durch das Volk im Herbst nun das Versprechen einzulösen, vor allem den schlecht verdienenden und teilzeitarbeitenden Frauen zu besseren Rentenaussichten zu verhelfen.

Koordinationsabzug: 15% des AHV-pflichtigen Lohns

Der Ständerat entschied dann, dass neu im obligatorischen Teil des BVG 15% des AHV-pflichtigen Lohns als Koordinationsabzug berechnet werden sollen. Dieser Betrag wird in der 2. Säule vom massgebenden Lohn (Bruttojahreslohn) abgezogen. So erhält man den versicherten Lohn. Heute liegt dieser Abzug fix bei knapp 25100 Franken. Dieser hohe Abzug führt dazu, dass Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen oder solche, die für mehrere Arbeitgeber arbeiten, ihr Einkommen nicht oder nur marginal in einer Pensionskasse versichern und damit keine Rente fürs Alter ansparen können.

Der Nationalrat möchte lieber wie bisher einen fixen Koordinationsabzug, diesen aber von heute etwas über 25000 auf rund 12500 Franken halbieren. Das wäre administrativ die deutlich einfachere Lösung, erklärte Damian Müller (FDP) im Namen einer der Minderheiten, die diese Lösung der grossen Kammer bevorzugt. Die 85%-Lösung der Mehrheit sei «ein Sprung ins Nichts». Die entsprechenden Lohnabzüge für Teilzeitler mit tiefen Löhnen seien höher als das, was sie am Schluss im Gegenzug erhielten. Die Kosten würden bei diesem Modell zu stark steigen, warnte auch Bundesrat Alain Berset.

Eintrittsschwelle soll auf 17200 Franken sinken

Um mehr Menschen mit geringen Löhnen eine Pensionskasse zu ermöglichen, hat der Ständerat weiter entschieden, dass bereits ab einem Mindestjahreseinkommen von 17200 Franken in die Pensionskasse einbezahlt werden kann. Diese Eintrittsschwelle liegt aktuell bei rund 21500 Franken. Der Nationalrat möchte sogar nur 12548 Franken. Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat zudem den Sparbeginn bei Alter 25 belassen und nicht auf 20 Jahre senken wie die grosse Kammer.

Kompensation der Umwandlungssatzsenkung

Das Herzstück der Vorlage sind jedoch die Übergangsmassnahmen für all jene, die durch die geplante Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6% vor der Pensionierung nicht mehr genügend Alterskapital ansparen, diesen Rentenausfall von rund 12% also nicht mehr rechtzeitig kompensieren können. Dazu wurde am noch keine Lösung gefunden. Paul Rechsteiner (SP) findet, dass alle zur Debatte stehenden Modelle viel schlechter seien als das Sozialpartnermodell, hinter das sich auch der Bundesrat gestellt hat.^Pirmin Bischof (Mitte) wiederum meinte, der Kommission sei es ganz gut gelungen, den Auftrag aus dem Nationalrat zu erfüllen, das Problem der Tieflöhner und Mehrfachjobs zu lösen. (sda)

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