Das Solidaritätsprozent in der Arbeitslosenversicherung fällt weg

Donnerstag, 13. Oktober 2022
Auf Anfang 2023 fällt das Solidaritätsprozent in der Arbeitslosenversicherung weg. Seit 2011 war es auf hohen Lohnbestandteilen erhoben worden. Da die Versicherung nun finanziell besser dasteht, fällt das Prozent per Gesetz automatisch weg.

Wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mitteilte, werden durch den Wegfall die Unternehmen entlastet.

Zu Beginn des Jahrtausends war die Arbeitslosenversicherung (ALV) unausgeglichen und aus strukturellen Gründen stark verschuldet. Im Rahmen einer Revision ist im Jahr 2011 ein Solidaritätsbeitrag eingeführt worden - mit dem Ziel, die Entschuldung der ALV zu beschleunigen. Der Beitrag liegt bei einem Prozent für Lohnanteile von über 148'200 Franken pro Jahr. Dadurch hat die ALV jährlich bis zu 400 Millionen Franken zusätzliche Beiträge erhalten. Gemäss Gesetz muss der Beitrag jedoch nur bis zu einer bestimmten Grenze des Eigenkapitals des Ausgleichsfonds erhoben werden. Da diese laut Seco Ende Jahr erreicht wird, fällt das Solidaritätsprozent auf den 1. Januar 2023 automatisch weg. (sda)

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