Gewerkschaftsbund kritisiert Kantone wegen nicht ausbezahlten Prämienverbilligungen

Montag, 04. September 2023
Die meisten Kantone haben im vergangenen Jahr ihr Budget zur Verbilligung der Krankenkassenbeiträge nicht ausgeschöpft. Zu diesem Schluss kommt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in einer Auswertung für die Prämien 2022 und beziffert den Betrag auf 234 Mio. Franken.
21 Kantone hätten also Versicherten 2022 mehr Mittel zur Verfügung stellen können. Das geht aus einer Auswertung des SGB hervor, die Tamedia veröffentlicht hat.
Der Bund hatte demnach in der Vergangenheit seinen Beitrag für verbilligte Prämien jährlich erhöht. Zehn Kantone reduzierten hingegen nominal ihre Prämienverbilligung in den letzten zehn Jahren. Einige Kantone erhöhten sie laut Tamedia substanziell. In Bern und Zürich würden sich die Erhöhungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl jedoch relativieren.
Für den SGB ignorieren die Kantone den «Prämienschock», der auch für die Krankenkassenprämien 2024 erwartet wird. Statt die steigende Prämienlast abzufedern, würden die Kantone, deren Kantonskassen prall gefüllt seien, die Verbilligungen real betrachtet kürzen. Hätten die Kantone 2022 alle budgetierten Mittel für die Prämienverbilligungen ausgeschöpft, wären zusätzlich 234 Mio. Franken ausbezahlt worden, also 9 Prozent mehr, schreibt der SGB.
Im Jahr 2000 seien in der Grundversicherung noch 12.4% durch Prämienverbilligungen finanziert worden. Gut 20 Jahre später seien es nur noch 7.6% gewesen, ein Rückgang um fast 40%. Gleichzeitig habe sich die Prämienbelastung für die relevanten Haushalte im selben Zeitraum von 6.5 auf 14% mehr als verdoppelt. Der SGB kritisierte in der Auswertung die Abbaupolitik der Kantone, die «blumig kaschiert werde».
 
Anpassung angezeigt
Die Kantone stellen indes sich mit Blick auf den erwarteten Anstieg der Prämien die Frage, was dieser für die Ausrichtung von Prämienverbilligungen bedeutet. Eine entsprechende Anpassung der kantonalen Beiträge sei angezeigt, hiess es dazu bei der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Der durchschnittliche Anteil der Kantone an der Prämienverbilligung habe zuletzt höher gelegen als noch 2017 und sei von 44 auf 48% im Jahr 2020 gestiegen, hiess es weiter. Die Anteile der Kantone lagen demnach 2020 zwischen 12.2% in Appenzell Innerrhoden und 66.7% im Kanton Genf.
 
Bundesbeiträge im Gesetz vorgeschrieben
 
Die Prämienverbilligung wird durch Bundes- und Kantonsbeiträge finanziert. Die Bundesbeiträge sind im Gesetz vorgeschrieben und belaufen sich auf 7.5% der Bruttokosten, wie es auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) dazu heisst. Im Gegensatz zu den Kantonen erhöht damit der Bund seine Beiträge zur Prämienverbilligung jährlich entsprechend dem Kostenanstieg.
Eine analoge Vorgabe gibt es bis anhin für die Kantone nicht. Somit fallen die Kantonsbeiträge im Verhältnis zu den erhaltenen Bundesbeiträgen nach wie vor sehr unterschiedlich aus. (sda)

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