Parlament fordert Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des Kindes

Dienstag, 05. März 2024
Der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub soll auch gewährt werden, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt. Das fordert das Parlament. Die Details eines entsprechenden Vorstosses müssen noch geklärt werden.

Der Ständerat hat den Text der Motion von Nationalrätin Greta Gysin (Grüne/TI) abgeändert. Deshalb geht der Vorstoss noch einmal an den Nationalrat. Die kleine Kammer präzisierte, dass der Urlaub auch dann gewährt werden soll, wenn das Kind innert 14 Tagen nach seiner Geburt stirbt. Der Urlaub soll am Stück und in vollem Umfang ab dem Zeitpunkt der Totgeburt oder des Todes gewährt werden. Allfällig bereits bezogene Tage des Vaterschaftsurlaubs sollen abgezogen werden.

Wenn ein Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt, hat heute die Mutter Anrecht auf Mutterschaftsurlaub, falls die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat. Der Vater und seit der Einführung der «Ehe für alle» auch der andere Elternteil haben in einer solchen Situation gemäss der geltenden Gesetzgebung keinen entsprechenden Anspruch.

Schutz für traumatisierte Personen

Diese Lücke will das Parlament schliessen. Es sei eine traumatische Erfahrung, wenn ein Kind bei der Geburt sterbe oder es tot geboren werde, sagte Kommissionssprecherin Flavia Wasserfallen (SP) im Ständerat. Auch Väter sollten Urlaub in Anspruch nehmen können, wenn ihnen ein solches Ereignis widerfahre. Der Zweck dieses Urlaubs sei es, die Mutter während der postnatalen Phase zu unterstützen, hielt Gysin in der schriftlichen Begründung ihrer Motion fest. Das sei gerade im tragischen Fall einer Totgeburt oder falls das Kind bei der Geburt stirbt notwendig.

Rund 600 Fälle

Laut einer Statistik des Bunds wären im Jahr 2022 607 Fälle betroffen gewesen. Die finanziellen Folgen für die Erwerbsersatzordnung werden auf Grundlage der Statistik 2022 auf 1.3 Mio. Franken geschätzt. Diese Summe könnte aus den derzeitigen Mitteln der Erwerbsersatzordnung finanziert werden und bedürfte keiner zusätzlichen Finanzierungsquelle, so die Ständeratskommission. (sda)

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