Stellenmeldepflicht: Stetig weniger Berufsarten betroffen

Samstag, 02. Dezember 2023
Die Anzahl an Berufsarten, die der Meldepflicht unterstellt sind, geht wie schon im Vorjahr zurück. Im Jahr 2024 werden neu noch 3.2% der Erwerbstätigen in Berufsarten arbeiten, die der Stellenmeldepflicht unterstellt sind. Nicht mehr meldepflichtig sind unter anderem das Reinigungspersonal und Hilfskräfte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen.

Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Guy Parmelin, hat Ende November 2023 die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2024 bestätigt.

Nur noch wenige Erwerbstätige arbeiten in betroffenen Berufsarten

Eine Berufsart wird ab einer Arbeitslosenquote von 5% in die Liste aufgenommen. In der Referenzperiode von Oktober 2022 bis September 2023 zur Bestimmung der Berufsarten, die 2024 der Stellenmeldepflicht unterstehen, lag die durchschnittliche Arbeitslosenquote mit 2% um 0.3 Prozentpunkte unter der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der Referenzperiode für das Jahr 2023 (2.3%). Während im vergangenen Jahr 19.9% der Erwerbstätigen in Berufsarten arbeiteten, die der Meldepflicht unterstanden, waren es im aktuellen Jahr noch 8.2%. Dieser rückläufige Trend bei der Reichweite der Stellenmeldepflicht setzt sich mit der neuen Verordnung fort: Im Jahr 2024 werden neu noch 3.2% der Erwerbstätigen in Berufsarten arbeiten, die der Stellenmeldepflicht unterstellt sind.

Die Berufsart mit den meisten Erwerbstätigen, die 2024 der Meldepflicht unterstehen werden, sind die Hilfsarbeitskräfte im Bau mit 73507 Erwerbstätigen. Nicht mehr meldepflichtig sind unter anderem das Reinigungspersonal und Hilfskräfte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen mit insgesamt 80000 Erwerbstätigen sowie Servicehilfskräfte mit 33000 und Chefs de Service mit 4000 Erwerbstätigen. Meldepflichtige Berufsarten für das Jahr 2024 sind einsehbar unter: arbeit.swiss. Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

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