Vorzeitiger Heimeintritt wegen fehlender finanzieller Mittel

Montag, 27. November 2023
Eine Studie von Pro Senectute Schweiz nimmt den Bezug von Betreuungs- und Pflegeleistungen bei älteren Menschen unter die Lupe. Dabei zeigt sich, dass sich Seniorinnen und Senioren mit tiefen Einkommen oft keine Betreuungsleistungen leisten können. Die Folge: Betroffene müssen früher in ein Alters- oder Pflegeheim.

Mehr als 95% der Personen über 65 leben zu Hause. Nur ein kleiner Teil dieser Bevölkerungsschicht ist auf Unterstützung im Alltag angewiesen: Wie eine repräsentative Umfrage der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) und der Universität Genf im Auftrag von Pro Senectute Schweiz ergab, werden Betreuungsleistungen häufiger in Anspruch genommen als Pflegeleistungen: 8.3% der Befragten beziehen Betreuungsdienstleistungen, 6.3% Pflegeleistungen und 10.7% beides.

Finanzielle Verhältnisse spielen eine wichtige Rolle

Bei der weiteren Analyse der Daten zeigt sich, dass Seniorinnen und Senioren mit tiefem Einkommen mehr Pflegeleistungen beziehen als solche in besseren finanziellen Verhältnissen. Dies ist auf ihren schlechteren Gesundheitszustand zurückzuführen. Auffallenderweise beziehen sie aber weniger Betreuungs- als Pflegeleistungen - obwohl sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Bedarf haben. Im Vergleich zu Leistungen der Pflege werden solche der Betreuung jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen. Ärmeren Seniorinnen und Senioren fehlen somit oft die finanziellen Mittel, um die nötige Betreuung zu finanzieren. Dies kann dazu führen, dass Betroffene früher in ein Alters- und Pflegeheim ziehen müssen, obschon sie nicht pflegebedürftig sind.

Die Politik hat die Problematik erkannt

Mit einer Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) beabsichtigt der Bundesrat, Betreuungsleistungen zu Hause neu über die EL mitzufinanzieren. Das kann dazu beitragen, ältere Personen mit geringen finanziellen Mitteln zu entlasten und den Bedarf an Betreuungsleistungen zu decken. Wenn dadurch kostspielige verfrühte Heimeintritte vermieden werden, entlastet eine solche Änderung des ELG auch die öffentliche Hand.

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