Wissen der Arbeitgebenden über IV nimmt ab

Mittwoch, 23. Februar 2022
Die Arbeitgebenden haben ein positives Bild von der IV und ihren Eingliederungsmassnahmen. Allerdings hat sich der Wissensstand der Arbeitgebenden über die IV zwischen 2012 und 2021 verschlechtert, wie ein Forschungsbericht des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zeigt.

Der Bericht zeigt die Ergebnisse der Arbeitgeberbefragung 2021 im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) auf. Wo möglich und sinnvoll, werden dabei auch Vergleiche zu den früheren Befragungen 2014 und 2012 gezogen. In einigen Fällen sind sogar Vergleiche bis 2008 zurück möglich. Zusätzlich werden für die aktuellen Ergebnisse der Befragung 2021 auch relevante Unterschiede zwischen Subgruppen von Unternehmen (z. B. Vergleiche nach Region, Grössenklasse, Branche) aufgezeigt.

Weniger als die Hälfte der Arbeitgebenden kennen Massnahmen und Instrumente der IV

Die Wahrnehmung der IV ist bei den Arbeitgebenden über die Jahre (Befragung 2012 – 2021) ziemlich stabil geblieben. Mehrheitlich wird die IV mit den positiven Attributen «eine
Partnerin/Unterstützerin» und «eine kompetente Anlaufstelle für Fragen rund um beeinträchtige Mitarbeitende» beschrieben. Es zeigt sich aber auch, dass sich der Wissenstand der
Arbeitgebenden bezüglich Leistungen und Auftrag der IV über die Jahre eher verschlechtert denn verbessert hat. Dies, obwohl die von der IV bzw. den IV-Stellen bereitgestellten Informationen grossmehrheitlich als gut zu finden, gut zu verstehen und als informativ beschrieben werden. Allerdings konnte eine Mehrheit der Befragten diese Informationen/Informationsmaterialien gar nicht bewerten, da sie diese noch gar nie selber gesehen/konsultiert hatte. Entsprechend sind auch die abgefragten Massnahmen und Instrumente der IV allesamt weniger als der Hälfte der Befragten überhaupt bekannt.

Entsprechend dem generell eher tiefen Informationsstand bezüglich der IV verwundert es entsprechend auch nicht, dass sich die Arbeitgebenden bei einem längeren Arbeitsausfall
(zuerst) eher an die Krankentaggeldversicherung oder die Unfallversicherung denn an die IV-Stellen wenden, welche nur auf Rang 3 liegen. Gut ein Drittel der Unternehmen hatte aber schon mindestens einmal direkten Kontakt mit der zuständigen IV-Stelle. Dabei wird auch deutlich, dass, je grösser ein Unternehmen, desto grösser auch die Chance, dass schon ein entsprechender Kontakt stattfand. Mehrheitlich finden diese Kontakte zudem im Zusammenhang mit einem konkreten Fall eines Mitarbeitenden (krankheits- oder unfallbedingte Absenz) statt.
Diese Kontakte mit konkretem Bezug erfolgen dabei mehrheitlich per E-Mail, Telefon oder postalisch. Bei 33% der Arbeitgebenden kam es aber auch zu mindestens einem Besuch der
IV-Stelle am Arbeitsplatz und bei 27% zu mindestens einem persönlichen Gespräch bei der IV-Stelle.

Wenige Unternehmen haben Erfahrung mit Eingliederungen

Bezüglich konkreter Erfahrungen mit (Wieder)Eingliederungen wird deutlich, dass nur eine Minderheit der Unternehmen über entsprechende Erfahrungen verfügt, also schon Personen
mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit (nach Unfall/Krankheit) weiterbeschäftigt oder eine beeinträchtigte Person neu eingestellt hat. Die Anteile der Unternehmen mit solchen Erfahrungen zeigen dabei über die Jahre sogar eine leicht abnehmende Tendenz. Diejenigen Unternehmen, die bei solchen (Wieder)Eingliederungen externe Unterstützung beigezogen haben, sind dabei mehrheitlich an die zuständigen IV-Stellen gelangt und waren in 86 % der Fälle zufrieden mit der erhaltenen Unterstützung und auch mit den vorgeschlagenen Lösungen der IV-Stellen.

Unabhängig davon, ob bereits entsprechende Erfahrungen vorliegen oder nicht, könnte sich eine Mehrheit der Befragten Unternehmen vorstellen, mit Hilfe der IV bzw. deren Instrumenten Mitarbeitende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Unternehmen zu behalten. Gründe, Mitarbeitende trotz einer Beeinträchtigung im Unternehmen zu behalten, sind für die Unternehmen vor allem der Erhalt der entsprechenden Fachkompetenzen in der Firma, aber auch die soziale Verantwortung und die persönliche Beziehung zu diesen Mitarbeitenden. Ganz generell sieht es auch 83% der Unternehmen als ihre Verantwortung an, im Rahmen des Zumutbaren bei der Suche nach einer angemessenen Lösung für den Arbeitsplatzerhalt für Mitarbeitende nach Krankheit oder Unfall mitzuwirken. (gg)

Forschungsbericht 3/22 des Bundesamts für Sozialversicherungen (BVS) «Arbeitgeberbefragung zur Wahrnehmung der IV und ihrer Instrumente»

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