Online-Schalter: Unternehmen gewinnen Zeit und sparen Kosten

Mittwoch, 30. März 2022
Der Online-Schalter EasyGov.swiss bietet Unternehmen digitalen Zugang zu Behördendienstleistungen. Dazu zählen Einträge und Änderungen im Handelsregister oder die Anmeldung bei der Ausgleichskasse. Gemäss einer Seco-Studie wird das Angebot von den Nutzern aus der Wirtschaft sehr geschätzt.

Eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hat untersucht, wie gut der Online-Schalter EasyGov.swiss bei den Unternehmen ankommt. Seit Bestehen generiert EasyGov für die Schweizer Unternehmen einen Nutzen von rund 27 Mio. Franken, was einem jährlichen Nutzen von rund 8.3 Mio. Franken entspricht. Im Mittel ergeben sich etwa 1300 Franken pro Jahr, die ein Unternehmen durch die aktive Nutzung des Angebots einsparen kann. Aktuell zählt das Portal bereits über 55000 registrierte Unternehmen.

Erst jedes zehnte Unternehmen angemeldet

EasyGov spricht laut Mitteilung des Seco mittlerweile einen breiten Nutzerkreis an, der sich aus den unterschiedlichsten Unternehmen (Rechtsformen, Branchen etc.) zusammensetzt. Unternehmen aus allen Kantonen sind vertreten, wobei aus Zürich und Bern die grösste Anzahl Nutzer kommt. Im Untersuchungszeitraum von November 2017, als der Online-Schalter EasyGov lanciert wurde, bis Ende August 2021 haben sich auf EasyGov rund 48000 Unternehmen registriert. Das sind etwas weniger als 10% aller Schweizer marktwirtschaftlichen Unternehmen.

Das Angebot von EasyGov.swiss

  • Anmeldungen im Zuge der Unternehmensgründung beim Handelsregister (HR), bei den AHV (Ausgleichskassen), der Mehrwertsteuer (MWSt.) und der Unfallversicherung (UV) Suva und Privatversicherer.
  • Handelsregister-Mutationen mit kantonsübergreifenden Sitzverlegungen und öffentlichen Beurkundungen. Hierzu zählen insbesondere Firmenänderung (Unternehmensbezeichnung), Zweckänderung, Sitzänderung, das Hinzufügen, Löschen und Mutieren von Gesellschaftern bei einer GmbH, die Änderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft (AG), die Änderung der Zusammensetzung der Geschäftsführung einer GmbH oder allgemeine Statutenänderungen. Es können über EasyGov aber auch beglaubigte oder unbeglaubigte Handelsregister-Auszüge bestellt, Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht oder Revisionsstellen gewechselt werden.
  • Schuldbetreibung und Betreibungsauskünfte für Unternehmen, Vereine, Stiftungen Genossenschaften und Privatpersonen. Mit EasyGov sind Eingabemöglichkeiten für Fortsetzungs- und Verwertungsbegehren gegen eine natürliche oder juristische Person sowie allgemeine Eingaben an die Ämter möglich. Zudem können Auszüge aus dem Betreibungsregister beantragt werden. Dies gilt auch für natürliche Personen ohne Registrierung und Login auf EasyGov, also im öffentlichen Teil.
  • Bürgschaften für KMU: Die vom Bund anerkannten Bürgschaftsgenossenschaften verschaffen den KMU einen leichteren Zugang zu Bankkrediten. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bürgschaftsorganisation kann via EasyGov eingereicht werden.
  • Suva Lohndeklarationen: Unternehmen ohne eigene Lohnbuchhaltungssoftware können ihre Lohndaten direkt in EasyGov erfassen und anschliessend an die Suva übermitteln.
  • Bewilligungsdatenbank: Die Datenbank bietet eine Übersicht über sämtliche bewilligungspflichtige und reglementierte Berufe in der Schweiz auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden.
  • SHAB Meldung erfassen: Durch EasyGov können amtliche SHAB-Meldungen erfasst und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert werden.
  • Schutzrechte (IGE): Die elektronische Markenanmeldung «e-trademark» wird als Teilintegration über EasyGov angeboten. Neben der Anmeldung von Marken lassen sich für bestehende Marken auch Adressänderungen im Register durchführen.
  • Stellen melden: Mit EasyGov können Stellenausschreibung erstellt, meldepflichtige Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) gemeldet und Statusrückmeldungen der RAV eingesehen werden. Zudem können Stellen öffentlich publiziert werden, nicht-meldepflichtige Stellen sofort, meldepflichtige Stellen nach Ablauf der gesetzlichen 5-Tage-Sperrfrist.
  • Arbeitsbedingungen: EasyGov erlaubt es, Arbeitszeitgesuche vollständig elektronisch an die zuständige Behörde zu übermitteln und deren Antwort auf EasyGov zu erhalten, einzusehen und zu verwalten. Erfasste Gesuche können in Folge als Vorlagen genutzt oder Bewilligungen verlängert werden.
    Durch die digitale Abwicklung wird eine übersichtliche Anzeige aller laufenden Geschäfte, d.h. Arbeitszeitgesuche und Arbeitszeitbewilligungen möglich. Gesuche werden durch die Behörde beurteilt und Bewilligungen können im Anschluss durch den Antragssteller auf EasyGov abgeholt werden. Mitarbeiter der kantonalen Arbeitsinspektorate (KAI) und des SECO können Arbeitszeitgesuche im Namen von Unternehmen erfassen. Auch Betriebsbesuchsprotokolle können per EasyGov eingesehen werden.
  • Ausländerrechtliche Meldungen und Bewilligungen: Meldungen und Bewilligungen für die Erwerbstätigkeit vorläufig Aufgenommener und anerkannter Flüchtlinge.

Betreibungsbegehren werden am Häufigsten genutzt

Bis Ende August 2021 wurden rund 46000 Dienste über EasyGov abgeschlossen, etwa zur Hälfte Betreibungsbegehren (51%), gefolgt von Anmeldungen im Zuge der Unternehmensgründung (41%). Damit machen diese beiden Kategorien über 90% der in Anspruch genommenen Dienste aus. Danach folgen Handelsregister-Mutationen und Arbeitszeitgesuche. Ergänzend werden die Informationsangebote von EasyGov gerne genutzt. Wie die Nutzerbefragung zeigt, greift etwa ein Viertel der Nutzer gezielt auf EasyGov zu, um Informationen zu erhalten.

Während Einzelfirmen vor allem bei den Unternehmensgründungen die weitaus stärkste Nutzergruppe bilden, sind die Aktiengesellschaften bei den Betreibungsbegehren, aber auch bei vielen anderen Diensten, beispielsweise Arbeitszeitgesuchen oder Handelsregistermutationen die stärkste Nutzergruppe.

Hohe Kundenzufriedenheit

Die Kundenzufriedenheit bei EasyGov ist hoch. Mehr als die Hälfte der registrierten Unternehmen gibt an, sehr beziehungsweise eher zufrieden zu sein. Etwa ein Viertel bezeichnete sich als neutral, weniger als 10% sehen sich selbst als unzufrieden. Die direkte Zufriedenheitsabfrage auf EasyGov, bei der die Nutzer direkt nach Abschluss eines Dienstes Sterne vergeben können, zeichnet ein noch positiveres Bild: Bei über 60% der Bewertungen wurden alle fünf möglichen Sterne, also die Bestnote, vergeben. Dies signalisiert eine sehr hohe Zufriedenheit direkt nach erfolgreichem Abschluss eines Diensts. Zudem geben über 60% der Nutzer an, dass EasyGov ihnen einen grossen bis sehr grossen Mehrwert bringt. Als grösster Effizienzgewinn wird die Zeitersparnis gesehen.

Wunsch nach Weiterentwicklung

Die Analyse der Befragung weist aber auch auf Optimierungsmöglichkeiten hin. Neben der Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit besteht bei den Nutzern insbesondere der Wunsch nach einem Ausbau des Angebots mit weiteren Behördentransaktionen und einer Weiterentwicklung in Richtung einer zentralen Plattform für staatliche Behördendienstleistungen.

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