Zuwanderung wirkt sich positiv auf Sozialversicherungen aus

Mittwoch, 06. Dezember 2023
Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen zeigt, dass sich die Zuwanderung auch in langfristiger Perspektive für die AHV, IV und EO positiv auswirkt, also auch unter Berücksichtigung des künftigen Leistungsbezugs der eingewanderten Beitragszahlenden.

Der von einem Team der Universitäten Zürich und St. Gallen erarbeitete Forschungsbericht im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) schliesst eine wichtige Lücke. Bisherige, jährliche Datenauswertungen zeigten, dass die ausländischen Staatsangehörigen, insbesondere jene aus der EU/EFTA, aktuell mehr Beiträge in die 1. Säule (AHV, IV und Erwerbsersatzordnung EO) einzahlen, als sie an Leistungen beziehen. Die nun vorliegende Studie bezieht die mittel- und langfristig entstehenden Leistungsansprüche der zugewanderten Beitragszahlenden mit ein (Untersuchungszeitraum 2003 bis 2070).

AHV, IV und EO: Zuwanderung wirkt sich positiv aus

Für die Sozialversicherungen der 1. Säule haben die Forschenden jeweils für die Gruppe der Zugewanderten und für die in der Schweiz Geborenen zwei Untersuchungsmethoden angewandt. Die Querschnittsanalyse stellt die im jeweiligen Kalenderjahr einbezahlten Beiträge den im selben Jahr ausbezahlten Leistungen gegenüber. Um zusätzlich die Frage beantworten zu können, zu welchen künftigen Leistungsansprüchen in der Gegenwart geleistete Beiträge führen, wurde eine Kohortenperspektive angewandt. Sie vergleicht die erwarteten Beitragszahlungen mit den erwarteten Leistungsbezügen über den Lebenszyklus für die Gruppe einerseits der 2003 Zugewanderten und anderseits der 2003 in der Schweiz Ansässigen, die im Inland geboren wurden.

Das Ergebnis zeigt, dass die Zuwanderung die Sozialwerke der 1. Säule nicht zusätzlich belastet. Im Gegenteil: Bis 2070 wirkt sich die Zuwanderung weiterhin positiv auf die Sozialversicherungen aus. Hauptgrund ist die durch die Zuwanderung verjüngte Bevölkerungsstruktur, die über Beitragszahlungen den ansteigenden Leistungsbezug kompensiert. Die verjüngende Wirkung der Migration wird sich bis 2070 abschwächen, aber immer noch positiv bleiben. Die Beiträge von EU/EFTA-Staatsangehörigen übersteigen deren Leistungsbezug besonders stark, weil sie im Vergleich zu anderen Zuwanderungsgruppen höhere Einkommen erzielen und ihre Erwerbsbeteiligung grösser ist.

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